Energiekosten: Härtefallhilfen für Privathaushalte kommen

Bund und Länder sich hinsichtlich der Härtefallhilfen für Privathaushalte bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern auf eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung geeinigt.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Bundesmittel in Höhe von 1,8 Mrd. Euro freigegeben, so dass die Härtefallhilfen aus Sicht des Bundes startklar sind. Die Länder werden nun schnellstmöglich die Vorbereitungen für eine Freischaltung der Antragsplattformen abschließen.

Weitere Hintergrundinformationen und FAQs für erste Anfragen siehe unten stehendes PDF. 

Das Wirtschaftsministerium überarbeitet derzeit Informationsblättern für Mieter/innen und Vermieter/innen. Der BFW ist in den Abstimmungsprozess eingebunden.

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