Justiziar/Leiter Recht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben ein gemeinsames Diskussionspapier zur künftigen Absicherung von Elementarschäden vorgelegt.
Im Rahmen der Länder-und Verbändeanhörung wird auch der BFW eine Stellungnahme bis zum 2. Dezember 2026 abgeben. Bereits heute ist erkennbar, dass die vorgeschlagenen Regelungen erhebliche Auswirkungen auf Eigentümer, Vermieter, Mieter und die Versicherungswirtschaft haben können.
Noch kein Gesetzentwurf, aber klare politische Richtung
Bei dem veröffentlichten Papier handelt es sich noch nicht um einen Referentenentwurf. Das Diskussionspapier dient als Vorstufe eines möglichen Gesetzgebungsverfahrens und soll zunächst die fachliche und politische Diskussion eröffnen.
Gleichwohl enthält das Papier bereits konkrete Eckpunkte für eine künftige Neuregelung. Ziel der Bundesregierung ist es, die Versicherungsdichte bei Elementarschäden deutlich zu erhöhen und einen möglichst flächendeckenden Versicherungsschutz zu erreichen.
Elementarschutz soll künftig zum Regelfall werden
Kern des Vorschlags ist, dass neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen künftig grundsätzlich auch Elementarschäden wie Hochwasser, Starkregen oder Überschwemmungen umfassen sollen.
Darüber hinaus sollen bestehende Wohngebäudeversicherungen nachträglich erweitert werden. Wer auf ein Angebot des Versicherers nicht reagiert, dessen Vertrag würde nach den Überlegungen der Bundesregierung automatisch um einen Elementarschutz ergänzt werden.
Daneben wird geprüft, ob eine günstigere Mindestversicherung mit reduziertem Leistungsumfang und höheren Selbstbehalten eingeführt werden kann. Ebenfalls zur Diskussion steht, ob die Kosten einer Elementarschadenversicherung künftig noch auf Mieter umgelegt werden dürfen.
BFW: Versicherungsdichte erhöhen, aber keine Pflichtversicherung
Der BFW unterstützt das Ziel, die Absicherung von Gebäuden gegen Elementarrisiken zu verbessern. Die zunehmende Zahl extremer Wetterereignisse macht deutlich, dass Handlungsbedarf besteht.
Der Verband sieht jedoch weiterhin erhebliche rechtliche, wirtschaftliche und praktische Fragen bei einer allgemeinen Pflichtversicherung beziehungsweise einer faktischen Versicherungspflicht durch automatische Vertragserweiterungen.
Bereits im Jahr 2023 hat sich der BFW im Rahmen einer Stellungnahme gegen eine Pflichtversicherung ausgesprochen und stattdessen eine sogenannte Anbietpflicht vorgeschlagen.
Nach dem Vorschlag des BFW sollen Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch einen Elementarschutz aktiv anzubieten. Die Entscheidung über den Abschluss der Versicherung soll jedoch weiterhin beim jeweiligen Eigentümer verbleiben.
Aus Sicht des BFW stärkt dieser Ansatz das Risikobewusstsein der Eigentümer, erhöht die Versicherungsdichte und wahrt zugleich die Eigenverantwortung. Wichtige Fragen einer verpflichtenden Versicherung, etwa die Verteilung von Risiken zwischen Eigentümern, Versicherungswirtschaft und Staat sowie die Behandlung besonders gefährdeter Objekte, sind weiterhin klärungsbedürftig.
Umlagefähigkeit mitdenken
Kritisch bewertet der BFW zudem die Überlegung, die Umlagefähigkeit der Versicherungskosten auf Mieter auszuschließen. Wer einen umfassenderen Versicherungsschutz politisch fördern oder faktisch zur Regel machen möchte, muss zugleich die Frage beantworten, wie die hierdurch entstehenden Kosten wirtschaftlich getragen werden sollen.
BFW wird Stellungnahme vorlegen
Der BFW wird sich für eine höhere Versicherungsdichte einsetzen. Ziel ist eine praxistaugliche, wirtschaftlich tragfähige und verfassungsrechtlich ausgewogene Lösung. Aus Sicht der mittelständischen Immobilienwirtschaft bleibt eine Anbietpflicht der sachgerechtere Ansatz als die Einführung einer allgemeinen Pflichtversicherung.
Weitere Infos hier.
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
- Franco Höfling
- E-Mail Kontakt