Justiziar/Leiter Recht
Die Bundesregierung reaktiviert die Neubauförderung für Effizienzhäuser im Standard EH55. Ab Mitte Dezember 2025 sollen dafür 800 Millionen Euro in Form zinsverbilligter KfW-Kredite bereitstehen. Ziel ist es, den Bauüberhang abzubauen und die Investitionsbereitschaft wieder anzukurbeln. Der Haushaltsausschuss tagt hierzu am 13.11.2025. Verbindliche Aussagen zu den Förderkonditionen stehen noch aus.
Für die mittelständischen Immobilienunternehmen im BFW bedeutet das eine wichtige Perspektive: Projekte, die seit dem Förderstopp im April 2022 auf Eis lagen, können nun realisiert werden.
Damals war die Förderung eingestellt worden. Die Folge: Zahlreiche genehmigte Vorhaben wurden nicht umgesetzt, obwohl die Nachfrage nach Wohnraum hoch bleibt.
Was soll gefördert werden?
- Neubau im EH 55-Standard
- Erneuerbare Wärmeversorgung gem. GEG (z. B. Wärmepumpe, Biogas, Fernwärme, Biomasse)
- Baugenehmigung muss vorliegen
- Keine Öl- oder Gasheizungen
- Bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit über zinsverbilligte KfW-Kredite
Die Maßnahme ist zeitlich befristet und soll vor allem den Bauüberhang aktivieren: Bundesweit sind rund 760.000 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht gebaut. Für mittelständische Projektentwickler und Bauträger eröffnet sich damit die Möglichkeit, geplante Vorhaben endlich umzusetzen.
Weitere Infos folgen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
- Franco Höfling
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