EH55- Förderung: Wie geht es weiter?

Die Förderung für den Neubau im Effizienzhaus 55 Standard wurde im Dezember 2025 befristet wieder eingeführt und läuft bis zum 30. Juni 2026. Förderanträge müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der KfW eingehen, wobei zugleich der Haushaltsvorbehalt gilt und ein Rechtsanspruch auf Förderung nicht besteht.

Das Programm ist Bestandteil der Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ und richtet sich insbesondere an bereits genehmigte Projekte. Hintergrund der Wiederaufnahme war die politische Zielsetzung, den bestehenden Bauüberhang zu aktivieren und kurzfristig zusätzliche Bauimpulse zu setzen. Zugleich ist das Fördervolumen auf insgesamt 800 Millionen Euro begrenzt, so dass die Förderung sowohl zeitlich als auch wirtschaftlich klar eingehegt ist.

Förderentscheidungen können gegenwärtig nur auf dieser Grundlage getroffen werden.

Politische Absichtserklärung

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesbauministerin angekündigt, die EH55 Förderung über den 30. Juni 2026 hinaus fortführen zu wollen. Politisch wird derzeit eine Lösung verfolgt, die die Förderung nicht mehr an einen festen Endtermin knüpft, sondern an die Ausschöpfung der vorhandenen Mittel. Das Programm würde damit so lange weitergeführt, bis das Budget vollständig abgerufen ist.

Noch Keine Planungssicherheit

Eine konkrete Umsetzung in den maßgeblichen Förderbedingungen ist derzeit noch nicht erfolgt. Weder liegen angepasste Programmkonditionen vor noch ist die haushaltsrechtliche Absicherung abschließend nachvollziehbar ausgestaltet. Damit fehlt es weiterhin an der für die Praxis entscheidenden Verbindlichkeit.

Wie geht es weiter?

Angesichts der auslaufenden Frist und der notwendigen Vorläufe bei Finanzierung und Antragstellung ist davon auszugehen, dass bis Mitte Juni 2026 eine Entscheidung herbeigeführt wird. Erst dann entsteht die Grundlage für eine verlässliche Einordnung. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt es bei der bestehenden Situation. Projekte sind weiterhin unter der Annahme zu beurteilen, dass die Förderung zum 30. Juni 2026 endet und nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt wird.

Fazit

Planungssichere Aussagen werden erst möglich sein, wenn die angekündigte Fortführung konkret ausgestaltet ist. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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