Justiziar/Leiter Recht
Ab dem 16. Dezember 2025 startet die Bundesregierung die zeitlich befristete Förderung für Effizienzhäuser 55-Plus mit 100% erneuerbaren Energien.
Ziel ist es, baureife Projekte aus dem Bauüberhang wieder wirtschaftlich umsetzbar machen und dringend benötigten Wohnraum schaffen. Mit einem Fördervolumen von 800 Millionen Euro sollen tausende genehmigte Vorhaben kurzfristig realisiert werden.
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den Eckdaten. Alle Details und Antragsvoraussetzungen finden Sie hier im offiziellen KfW-Merkblatt.
Wir planen eine zeitnahe Infoveranstaltung mit der KfW. Einladung folgt. Fragen und Hinweise gern an franco.hoefling@bfw-bund.de
Was wird gefördert?
- Neubau oder Ersterwerb von Wohngebäuden im Standard Effizienzhaus 55
- Wärmeerzeugung ausschließlich mit 100% erneuerbaren Energien (z. B. Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme, Biomasse)
- Keine fossilen Energieträger wie Gas oder Öl
- Kommunen: zusätzlicher Zuschuss von 5% möglich
Förderkonditionen im Überblick
- Bis zu 100.000 € KfW-Kredit pro Wohneinheit
- Zinsverbilligung, Zinssatz wird am Förderstart veröffentlicht
- Laufzeit: max. 35 Jahren
- Zinsbindung: max. 10 Jahre
- Abruffrist: Der bewilligte Kredit muss innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden, Verlängerung auf maximal 24 Monate möglich
- Bedingung: Baugenehmigung liegt vor und der Baubeginn ist noch nicht erfolgt
- Befristung: Die Förderung ist einmalig und endet, sobald die bereitgestellten 800 Mio. Euro ausgeschöpft sind. Es gibt also kein festes Enddatum.
- Franco Höfling
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