Verantwortung Klimaschutz Photovoltaic Anlage (copyright: istock.com/U. J. Alexander)

EEG 2027: PV auf Mehrfamilienhäusern erhalten!

Der Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2027 führt für die Wohnungswirtschaft zu erheblichen Nachteilen bei der Umsetzung von PV-Projekten.

Daher hat die EBZ Business School gemeinsam mit der Forschungsgemeinschaft Strom und dem BFW eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eingereicht. Das Ziel des Entwurfes, Fehlentwicklungen der letzten Jahre zu korrigieren, wird nicht erreicht, indem wirtschaftlich sinnvolle Entwicklungen verhindert werden. Um Klimaschutz und Netzstabilität gleichzeitig zu gewährleisten, braucht es intelligentere Lösungen als ein pauschales Verbot der Einspeisung oder eine Verpflichtung zur Direktvermarktung, obwohl die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür fehlen.

Mieterhaushalte müssen die Möglichkeit haben, ihre Strombezugskosten durch Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zu verringern. 

Im Kern geht es um fünf Punkte:

  • Gebäude-Photovoltaik darf gegenüber Freiflächenanlagen nicht ins Hintertreffen geraten.
  • PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern dürfen nicht durch unsinnige oder nicht umzusetzende Forderungen unwirtschaftlich werden.
  • Direktvermarktung braucht einfache und bezahlbare Standardprozesse. Der Gesetzgeber muss hier endlich die Voraussetzungen schaffen.
  • Durch Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung profitieren Mieterhaushalte von der Energiewende und sorgen so für Akzeptanz beim Klimaschutz.
  • Eine Einspeisebegrenzung muss sich an der aktuellen Situation im Verteilnetz  orientieren. Die Digitalisierung der Ortsnetze ist überfällig, der Rückstand verhindert hier intelligente Lösungen.

„Die Energiewende im Mehrfamilienhaus darf nicht dem Digitalisierungsstau im Stromnetz zum Opfer fallen. Am Ende des Tages entscheiden die regulatorischen Rahmenbedingungen, ob eine Umsetzung in der Breite möglich ist. Hier ist die EEG-Novelle nicht der große Wurf, den viele erwarten, sondern leider ein Rückschritt, insbesondere für Bewohner von Mehrfamilienhäusern“, sagt Prof. Dr.-Ing. Viktor Grinewitschus von der EBZ Business School.

Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern stärken

Gerade in Städten gibt es auf Mehrfamilienhäusern noch viele ungenutzte Dachflächen. Der dort erzeugte Strom kann direkt vor Ort im Gebäude oder Quartier genutzt werden. Werden Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur am Netzanschlusspunkt aufeinander abgestimmt, lassen sich Transportwege vermeiden und Stromnetze entlasten.

Gebäude-Photovoltaik ermöglicht es zudem, Mieterinnen und Mieter unmittelbar an der Energiewende zu beteiligen. Mieterstrom- und Gebäudestrommodelle können die Abhängigkeit von externen Strompreisentwicklungen verringern und die soziale Teilhabe an der Energiewende stärken. Der im Referentenentwurf vorgesehene stärkere Fokus auf kostengünstige Freiflächenanlagen darf deshalb nicht zulasten der Gebäude-Photovoltaik gehen, insbesondere nicht zulasten von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern.

Wegfall der Förderung trifft Mehrfamilienhäuser besonders

Nach dem Referentenentwurf sollen neue Anlagen mit weniger als 25 Kilowatt grundsätzlich keine Marktprämie mehr erhalten. Dahinter steht die Annahme, dass kleinere Anlagen bei hohen Eigenverbrauchsanteilen auch ohne Förderung wirtschaftlich betrieben werden können.

Auf Mehrfamilienhäuser lässt sich diese Annahme nur eingeschränkt übertragen. Dort müssen Photovoltaik, Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und gegebenenfalls Batteriespeicher sowohl technisch als auch abrechnungstechnisch miteinander verbunden werden. Zusätzliche Kosten vor allem in Bezug auf die elektrische Anlage und die Messtechnik verschlechtern die Rahmenbedingungen und erhöhen die Umsetzungshürden. Aus diesem Grund ist der Ausbau erneuerbarer Energien im Wohnungsbau in der Vergangenheit bereits deutlich hinter dem Ausbau im Einfamilienhaussektor zurückgeblieben.

Direktvermarktung ist noch kein Massengeschäft

Kritisch sieht die Forschungsgemeinschaft auch die geplante Abschaffung der bisherigen Einspeisevergütung. Für kleinere Neuanlagen ist zwar zunächst eine Übergangszahlung vorgesehen. Sie ist jedoch grundsätzlich nur auf 36 Monate begrenzt.

Danach bleiben insbesondere die Direktvermarktung, die unentgeltliche Abnahme des eingespeisten Stroms oder der Betrieb als Nulleinspeiseanlage. Ob bis dahin flächendeckend wirtschaftlich tragfähige Angebote für kleinere und mittlere Dachanlagen verfügbar sind, ist offen. Die EEG-Novelle bietet hier wenig Abhilfe.

Gerade bei Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung stehen die Kosten der Direktvermarktung und externer Dienstleistungen heute häufig in keinem angemessenen Verhältnis zu den zum Teil geringen Einnahmen aus der Überschusseinspeisung.

Hinzu kommt, dass Unternehmen die neuen Anforderungen unterschiedlich gut bewältigen können. Größere Marktteilnehmer können Prozesse eher bündeln oder eigene Strukturen aufbauen. Kleinere Wohnungsunternehmen sind häufiger auf externe Dienstleister angewiesen. Direktvermarktung, Messung und Abrechnung müssen deshalb für alle Unternehmensgrößen standardisiert und wirtschaftlich umsetzbar sein. Solange entsprechende Angebote und digitale Prozesse nicht massengeschäftstauglich verfügbar sind, braucht es eine verlässliche Auffang- oder Abnahmelösung.

Mieterstrom wirtschaftlich ermöglichen

Der Mieterstromzuschlag bleibt im Referentenentwurf grundsätzlich erhalten. Seine Höhe wird jedoch nicht an die stetig steigenden technischen und administrativen Anforderungen angepasst.

Mieterstrommodelle, die bereits heute häufig nur schwer wirtschaftlich darstellbar sind, geraten durch erschwerende Rahmenbedingungen zunehmend unter Druck. Hierzu zählen insbesondere wachsende Anforderungen an die Steuerbarkeit, die Direktvermarktung und die technischen Anschlussbedingungen sowie der teilweise Wegfall von Marktprämien.

Um Mieterstromprojekte in Mehrfamilienhäusern auch künftig wirtschaftlich umsetzen zu können, sollte der Mieterstromzuschlag daher angemessen erhöht werden. Eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist nicht hinnehmbar. Sie würde letztendlich dazu führen, dass Mieterinnen und Mieter weiterhin nur sehr eingeschränkt an der Energiewende teilhaben könnten.

Für die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sollte ein vergleichbarer Ausgleich geprüft werden. Andernfalls verlieren gerade jene Modelle an Attraktivität, mit denen Mieterinnen und Mieter unmittelbar an der Energiewende beteiligt werden können.

Keine starre Begrenzung der Einspeisung

Der Referentenentwurf sieht für bestimmte neue Solaranlagen eine dauerhafte Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 50 Prozent der installierten Leistung vor.

Einspeisespitzen zu reduzieren und Speicher stärker einzubinden, ist grundsätzlich sinnvoll. Eine starre Grenze berücksichtigt jedoch nicht, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich ein Netzengpass oder ein Stromüberschuss besteht. Sie kann damit auch Zeiten erfassen, in denen eine höhere Einspeisung netz- und systemdienlich wäre.

Offen ist zudem, wie die Grenze messtechnisch abgegrenzt werden soll, wenn neben der Photovoltaikanlage auch Batteriespeicher oder bidirektional nutzbare Elektrofahrzeuge Strom in das Netz zurückspeisen. Sinnvoller wären dynamische und netzzustandsabhängige Vorgaben. Maßgeblich sollte der Netzanschlusspunkt sein, an dem Erzeugung, Speicher und flexible Verbraucher gemeinsam betrachtet und gesteuert werden können.

Digitalisierung darf nicht zum Flaschenhals werden

Intelligente Messsysteme und Steuerungseinrichtungen bilden eine wesentliche Grundlage für flexible Gebäudekonzepte. Ihr Nutzen kann sich jedoch nur entfalten, wenn die erforderlichen Geräte, Schnittstellen und Prozesse rechtzeitig und zuverlässig zur Verfügung stehen.

Bereits heute führen lange Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten zu erheblichen Verzögerungen bei zahlreichen Projekten. Daher sind verbindliche Fristen für Netzanschluss, Zählersetzung, den Einbau intelligenter Messsysteme sowie die Marktkommunikation erforderlich. Bei einer Nichteinhaltung dieser Fristen sollten gegebenenfalls auch angemessene Sanktionen oder Ausgleichszahlungen vorgesehen werden.

Verzögerungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Anlagenbetreiber liegen, dürfen nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen oder zur Nichterfüllung regulatorischer Vorgaben führen.

Energiewende im Mehrfamilienhaus praxistauglich gestalten

Die stärkere Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien ist richtig. Sie darf aber nicht dazu führen, dass zusätzliche technische und administrative Aufgaben allein bei Wohnungsunternehmen und dezentralen Anlagenbetreibern landen.

Mehrfamilienhäuser bieten ein großes Potenzial für eine dezentrale, verbrauchsnahe und sozialverträgliche Stromversorgung. Dieses Potenzial lässt sich nur erschließen, wenn Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vom aufwendigen Sonderfall zum skalierbaren Standard werden.

Dafür braucht es wirtschaftliche Direktvermarktungsangebote, verlässliche Übergangsregelungen, dynamische Steuerungskonzepte und standardisierte digitale Prozesse bei Netz- und Messstellenbetreibern.

Die EEG-Novelle sollte die Marktintegration erneuerbarer Energien voranbringen, ohne die Nutzung der großen Potenziale von Mehrfamilienhäusern unnötig zu erschweren.

Interesse an einer Mitarbeit?

In der Forschungsgemeinschaft Strom arbeiten Immobilienunternehmen unterschiedlicher Größe, der BFW Landesverband NRW und die EBZ Business School zusammen. Gemeinsam entwickeln sie Lösungen für die intelligente Erzeugung und Nutzung von Strom in Wohngebäuden – insbesondere für das Zusammenspiel von Photovoltaik, Batteriespeichern, Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur.

Wohnungsunternehmen, die die Energiewende im Mehrfamilienhaus aktiv mitgestalten möchten, sind herzlich eingeladen, sich der Forschungsgemeinschaft Strom anzuschließen.

Ihre EBZ- Ansprechpartner:

Prof. Dr.-Ing. Viktor Grinewitschus, Professur für Energiefragen der Immobilienwirtschaft EBZ Business School / v.grinewitschus@ebz-bs.de

Florian Sehr, Wiss. Mitarbeiter EBZ Business School / f.sehr@ebz-bs.de

David Reiners, Wiss. Mitarbeiter EBZ Business School / d.reiners@ebz-bs.de

Weitere Informationen:

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