Das Kabinett hat die Eckpunkte für ein neues Wärmenetzpaket beschlossen.
Die wesentlichen Eckpunkte:
Transparente und verständliche Preisänderungsklauseln: Die Anforderungen an Preisänderungsklauseln werden mit dem Ziel konkretisiert, Transparenz, Verständlichkeit und Vorhersehbarkeit für die Kundinnen und Kunden zu stärken. Wärmeversorgungsunternehmen erhalten zudem die Möglichkeit, neben dem bisherigen Verfahren zur Festlegung von Preisänderungsklauseln auch eine Ausrichtung an den tatsächlichen Kosten vorzusehen.
Recht auf Leistungsanpassung nach Energieberatung: Wenn Wärmeversorger Effizienzmaßnahmen durchführen oder erneuerbare Energien einsetzen, sollen Kundinnen und Kunden künftig nach einer Energieberatung Leistungsanpassungen verlangen können. Bei überdimensionierten Leistungen sollen sie innerhalb der ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit Anpassungen verlangen können.
Sonderkündigungsrecht: Ein Sonderkündigungsrecht der Kunden wird eingeführt für die Fälle, in denen das Wärmenetz noch nicht ausreichend dekarbonisiert ist. Im Gegenzug erhält das Unternehmen einen Anspruch auf Ersatz der kundenspezifischen Investitionen in den Fernwärmeanschluss.
Schlichtungsstelle: Im Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums soll künftig eine Schlichtungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher eingerichtet werden.
Preistransparenzplattform: Alle Wärmeversorger sollen künftig auf einer neuen Preistransparenzplattform ihre Preise, Tarifstrukturen und weitere Angaben veröffentlichen.
Preisaufsicht stärken: Eine Bundesbehörde soll künftig bundesweit als ex-post-Preisaufsicht wahrnehmen. Wärmeversorger sollen künftig Preis- und zentrale Kostenbestandteile in regelmäßigen Abständen, bei Anpassungen sowie auf Anforderung offenlegen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, geplante Investitionen, Netzausbauvorhaben und Preisanpassungen prüfen und vorabgenehmigen zu lassen.
Anpassung des Kostenneutralitätsgebots: Um Investitionen zur Umstellung auf klimafreundliche Wärmenetzversorgung zu erleichtern, sollen Vermieter künftig einen Teil ihrer Investitionskosten zur Modernisierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen auf Mieterinnen und Mieter umlegen können. Die Umlage soll auf monatlich 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt werden. Dies soll künftig insbesondere auch beim Wechsel von Gasetagenheizungen auf Fern- oder Nahwärmeversorgung gelten.