Die Bundesregierung hat noch keine einheitliche Meinung zur Frage, inwieweit das Gesetz zur Modernisierung von Personengesellschaften (MoPeG) Auswirkungen auf den Bereich der Grunderwerbsteuer oder des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts hat. Das geht aus der Antwort (20/7216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7012) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Derzeit gebe es keinen Zeitplan für ein Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes. Der konkrete Anpassungsbedarf werde aber bereits auf Bund-Länder-Ebene geprüft.
Im Ertragsteuerrecht ist sich die Bundesregierung hingegen einig, dass es keinen Anpassungsbedarf gibt. Sie sieht sich damit „in Übereinstimmung mit den überwiegenden Stimmen der Literatur, aber auch der Länder“, wie in der Antwort zu lesen ist.
Für nicht erforderlich hält die Bundesregierung Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz, die darauf zielen, doppelte Grunderwerbsteuer infolge der Ausübung des grundstücksverkehrsrechtlichen Vorkaufsrechts zu vermeiden. Sie verweist darauf, dass hier auf Landesebene Regelungen außerhalb der Grunderwerbsteuer möglich sind.
Um Steuerschlupflöcher zu vermeiden, werde ebenfalls auf Bund-Länder-Ebene gearbeitet, schreibt die Bundesregierung weiter. Optionen für eine Anpassung der Ergänzungstatbestände würden geprüft. Keine Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viel Grunderwerbsteuereinnahmen den Ländern aktuell durch Gestaltungen mit Familienstiftungen entgehen.
Die Festlegungen steuerlicher Vergünstigungen auf die Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum sind aus Sicht der Bundesregierung Sache der Länder. Gleichwohl sei es ihr ein Anliegen, die Eigentumsquote in Deutschland zu steigern (hib Nr. 460 vom 20.06.2023).