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DIN-Entwurf für Erdungsanlagen wird überarbeitet

Der Einspruch des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen gegen einen neuen DIN-Entwurf für Erdungsanlagen (Fundamenterder) war erfolgreich. Der Entwurf wird noch einmal grundlegend überarbeitet. Wegen des erheblichen Änderungsbedarfs hat der zuständige Arbeitsausschuss beschlossen, einen zweiten Norm-Entwurf zu veröffentlichen. Das DIN erwartet, dass er spätestens im zweiten Quartal kommenden Jahres erscheinen wird.

Im Kern geht es um die Verlegung eines Fundamenterders, die in jedem Neubau Pflicht ist. Dieser Fundamenterder sorgt dafür, dass elektrische Ströme ins Erdreich abgeleitet werden und schützt das Haus so vor Blitzeinschlägen und Überspannung. Neben dem Ableiten von Blitzströmen dient er zum Schutz vor elektrischem Schlag, gewährleistet einen störungsfreien Betrieb von Elektrogeräten und Energieversorgung, sichert den Überspannungsschutz von Geräten und regelt die elektromagnetische Verträglichkeit sowie die Antennenerdung. Tritt ein Fehler auf, unterbricht er sogar die Stromversorgung.

Ziel des Einspruchs von BFW und weiteren Verbänden der Immobilien- und Wohnungswirtschaft war es, Investoren und Bauherren vor unnötig teuren Investitionen durch übertriebene Normung zu schützen. Aufgrund des Volumens an Kommentaren und deren Komplexität hatte sich die Bearbeitungszeit nach der Einspruchsberatung im Oktober bis in den Dezember gezogen. Im Einzelnen hatte der BFW folgende Forderungen zum neuen DIN-Entwurf aufgestellt:

  • Komplexität reduzieren: Aus bisher 24 Seiten Normungstext werden im Entwurf nun 60 Seiten. Es sind durchweg physikalisch nicht nachvollziehbare Forderungen enthalten, die damit pauschal zu Lasten der Immobilienwirtschaft gehen.  
  • Relevanzprüfung nachholen: Eine Vorabschätzung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Normungsverfahrens fehlt und muss nachgeholt werden.  
  • Wirtschaftlichkeit gewährleisten: In den früheren Jahren wurde vorhandener Baustahl im Beton zur Erdung von Gebäuden herangezogen. Heute müssen, neben umfangreichen Maßnahmen in der Bodenplatte, zusätzlich Edelstähle im Erdreich vergraben werden. Für ein Einfamilienhaus kommen dafür bis zu 3.000 € an Kosten zusammen. Bei Industriehallen können es auch 100.000 € an zusätzlichen Kosten werden. Fatal ist hierbei, dass bei 70 bis 80 Prozent der Vorhaben gar keine Erdungsanlage notwendig wäre.

Hier können Sie die ausführliche Stellungnahme nebst Kommentartabelle herunterladen.

Weitere Informationen:

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