Justiziar/Leiter Recht
Bei der kombinierten Anwendung von degressiver AfA und Sonder-AfA ist der jährlich abgeschmolzene Restwert der degressiven AfA nicht unter Einbeziehung der Sonder-AfA zu berechnen. Dies war streitig und wird in einem aktuellen BMF-Anwendungsschreiben klargestellt.
Diese Klarstellung erhöht den jährlich zugrundeliegenden Restwert für die degressive AfA und damit die steuerliche Attraktivität bei kumulativer Anwendung von degressiver AfA und Sonder-AfA (EH 40 mit QNG).
Berechnungstool aktualisiert
Das auf dieser Grundlage aktualisierte BFW/BRL-Berechnungstool erhalten BFW-Mitglieder zeitnah per BFW-Mitgliederinfo.
Das BFW/BRL- Berechnungstool ermöglicht es BFW-Mitgliedern, Umsetzungsfragen zur degressiven AfA und Sonder- AfA einer summarischen Prüfung zu unterziehen.
Wir bedanken uns bei Dr. Moritz Johannes Mühling und dem Team von BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN für die Expertise und Unterstützung (Moritz.Muehling@BRL.de; Tel. +49 30 56 55 56 420; www.BRL.de).
BFW-Mitglieder: Bitte um Unterstützung
In Vorbereitung und auch während unseres BFW- Steuerforums am 04.11.2025 haben wir weitere Umsetzungsfragen der BFW-Mitglieder gesammelt, um diese dem Fachreferat im Bundesfinanzministerium zur Verfügung zu stellen. Das BMF hat zugesagt, für unsere Fragen Klarstellungen oder auch ein weiteres Anwendungsschreiben zu veröffentlichen.
Übersenden Sie uns gern noch weitere offene Fragen/ Abgrenzungsfragen aus Ihrer Praxis bis 07.11.2025. Diese werden wir gern in den Fragenkatalog zur Beantwortung durch das BMF einfügen.
Vielen Dank. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
- Franco Höfling
- E-Mail Kontakt
- 250521_Anwendungsschreiben_§7b_EStG