Das steckt in der Einigung zur EU-Gebäuderichtlinie

Am 13. Oktober 2023 haben die Verhandler von EU-Kommission, EU-Parlament und Europäischem Rat eine Einigung für die Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie erzielt. Die bisherigen Entwürfe sind deutlich entschärft worden. Doch Bauherren können sich auf neue nationale Vorgaben einstellen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte.

Die wichtigste Einigung betrifft die Sanierungspflicht für einzelne Gebäude, die zur schlechtesten Energieeffizienzklasse gehören. Eine solche individuelle Sanierungspflicht wird nicht kommen. Stattdessen wird ein durchschnittlicher Ansatz für den gesamten Gebäudebestand gewählt. Dies ist ein Zugeständnis an die Mitgliedsstaaten, die dies gefordert hatten.

Es sollen feste Prozentsätze für die durchschnittliche Primärenergieeinsparung bis 2030 und 2035 festgelegt werden. Die Mitgliedsstaaten müssen diese Ziele erreichen und können national selbstständig Strategien zur Erreichung der europäischen Vorgaben festlegen. Ziel ist nach wie vor ein klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050 (in Deutschland bereits 2045).

Des Weiteren soll der neue Gebäudestandard Zero Emission Building (ZEB) eingeführt werden. Wie dieser konkret aussieht, legen die Mitgliedsstaaten fest. ZEBs dürfen keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Um dies zu erreichen, werden verschiedene Optionen für die Energieversorgung und Heizung bzw. Kühlung von Gebäuden ermöglicht. Diese sind: Erneuerbare Energien vor Ort, erneuerbare Energien aus Energiegemeinschaften, Energie aus Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie CO2-freie Stromnetze. Wenn dies technisch und wirtschaftlich nicht machbar sei, könne auch andere Energie aus dem Netz verwendet werden.

Neben diesen Einigungen wurde ebenfalls festgelegt, dass für alle neuen Gebäude ab 2030 eine Berechnung ihres Lebenszyklus-Erwärmungspotenzials (Global warming potential, GWP) durchgeführt werden muss. Auch einigten sich die Verhandler darauf, dass bis 2025 alle Subventionen für alleinstehende Heizkessel für fossile Brennstoffe abgeschafft werden. Eine Ausnahme gebe es für bereits vereinbarte laufende EU-Förderprogramme.

Neue Vorgaben sind für Bauherren in Bezug auf Elektromobilität zu erwarten. Die Verhandler einigten sich darauf, dass in Wohn- und Nichtwohngebäuden mit Parkplätzen eine Mindestanzahl von Ladestationen eingerichtet werden muss. Für die übrigen Parkplätze müssen Leerrohre für zukünftige Ladestationen verlegt werden. Des Weiteren müssen Fahrradstellplätze für Lastenräder „entsprechend der Nutzerkapazität des Gebäudes“ zur Verfügung gestellt werden. Die Mitgliedstaaten sollen ein „Recht auf Steckdose“ prüfen.

Eine letzte Einigung gab es bei Energieausweisen. Es werde keine Harmonisierung der nationalen Energieklassensysteme geben. Stattdessen werde es eine gemeinsame Vorlage für Energieausweise geben. Diese werden weiterhin 10 Jahre gültig sein und von A bis G reichen. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, die Kategorie A+ einzuführen.

BFW-Position: Die Einigung aus Brüssel enthält sowohl Licht als auch Schatten. Individuelle Sanierungspflichten sind vom Tisch. Die bisherigen Pläne wurden erheblich abgeschwächt. Beim Gebäudestandard ZEB besteht auch die Möglichkeit, Quartiere und kleine Ortschaften zu bilanzieren. Jedoch wird nun vieles an die Mitgliedstaaten übergeben. Die müssen die Vorgaben aus Brüssel national umsetzen. Weitere Gesetzesnovellen stehen also an. Eine Überforderung der Immobilienwirtschaft ist trotz abgeschwächten Vorgaben zu erwarten.

Auffällig ist auch, dass die Einigung aus Brüssel stark auf Elektrizität setzt. Bauherren aus Deutschland können der Einigung zur Folge mit einer Ladestationen- und Lastenradstellplatzpflicht rechnen. Doch die vollständige Elektrifizierung wird weder bei der Wärmeversorgung noch bei der Mobilität funktionieren.

Bei den vorliegenden Eckpunkten handelt es sich um einen Zwischenstand aus den Trilog-Verhandlungen. Details liegen noch nicht vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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