Das steckt in den Haushaltsentwürfen

Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2025 den Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Entwurf für den Haushalt 2025 ist bereits am 25. Juni beschlossen worden. Nun beginnen die parlamentarischen Beratungen. Was steckt in den Haushaltsplänen?

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) spricht von einem „Rekordetat“, der von 6,7 Milliarden Euro auf 7,4 Milliarden Euro (bzw. 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2026) gestiegen sei. Doch einer Überprüfung hält dies kaum stand. Allein bei der energetischen Gebäudesanierung – angesiedelt im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) – sinken die Mittel im Jahr 2026 um 3,3 Milliarden Euro. Während der Etat des BMWSB technisch gesehen ansteigt, gehen die Mittel für den Gebäudebereich de facto zurück.

Kritikpunkte an den Entwürfen für den Bundeshaushalt 2025 und 2026:

  • Entgegen den Ankündigungen im Koalitionsvertrag werden keine Mittel für die temporäre Förderung des EH-55-Standards zur Aktivierung des Bauüberhangs eingeplant.
  • Die Mittel für die Neubauförderung werden vom Klima- und Transformationsfonds (KTF) in das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ verlagert. Die angekündigte Zusätzlichkeit der Mittel aus diesem neuen Sondervermögen bleibt aus.
  • Die Mittel für die energetische Gebäudesanierung, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) flankieren, werden im Jahr 2026 um 3,3 Milliarden Euro gekürzt.

Hier finden Sie die geplanten Haushaltsmittel im Gebäudebereich im Überblick:

(1) Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Die nachfolgenden fünf Programme werden aus dem neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Für das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) wurden 2024 zunächst 762 Millionen Euro angesetzt, später jedoch aufgestockt auf rund 1,1 Milliarden Euro. Dieser Ansatz bleibt 2025 bestehen. Ab 2027 ist eine Zusammenführung der Programme in zwei neue Linien „Neubau“ und „Sanierung“ geplant.

Klimafreundlicher Neubau (KFN): 

2025: 1,1 Mrd. Euro (2024: 762 Millionen Euro)

2026: 1,1 Mrd. Euro

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): 

2025: 650 Mio. Euro (2024: Eine Milliarde Euro)

2026: 650 Mio. Euro

Wohneigentumsförderung (WEF): 

250 Mio. Euro (2024: 350 Mio. Euro)

2026: 250 Mio. Euro

Jung kauft Alt: 

2025: 350 Mio. Euro (2024: 350 Mio. Euro)

2026: 350 Mio. Euro

Gewerbe zu Wohnen: 

2025: 60 Mio. Euro (unterjähriger Start), (Plan 2024: 120 Mio. Euro)

2026: 360 Mio. Euro

(2) Energetische Gebäudesanierung

Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz im Gebäudebereich (Gesamt):

2025: 15,32 Mrd. Euro

2026: 12,06 Mrd. Euro (-3,26 Mrd. Euro)

Darin enthalten:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Wohngebäude:

2025: 4,9 Mrd. Euro

2026: 2,04 Mrd. Euro (-2,86 Mrd. Euro)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Nichtwohngebäude:

2025: 625 Mio. Euro

2026: 1,85 Mrd. Euro (+1,23 Mrd. Euro)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen:

2025: 7,11 Mrd. Euro

2026: 7,7 Mrd. Euro (+590 Millionen Euro)

(3) Weitere Förderprogramme

Sozialer Wohnungsbau: 

2025: 3,5 Mrd. Euro (2024: 3,15 Mrd. Euro)

2026: 4 Mrd. Euro

2027: 5 Mrd. Euro

2028: 5,5 Mrd. Euro

2029: 5,5 Mrd. Euro

Darin enthalten: Programm Junges Wohnen: Eine Mrd. Euro (2024: 500 Millionen Euro)

Hinweis: Aus dem Förderprogramm Junges Wohnen werden Studenten- und Auszubildendenwohnungen finanziert. Die Mittel sind im Programm sozialer Wohnungsbau enthalten. Das bedeutet, dass im Jahr 2024 2,65 Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau und 500 Millionen Euro für Junges Wohnen bereitgestellt wurden. In Summe sind dies 3,15 Milliarden Euro. Im Jahr 2025 werden 2,5 Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau und 1 Milliarde Euro für Junges Wohnen eingeplant. In Summe sind dies 3,5 Milliarden Euro. Sofern man Studenten- und Auszubildendenwohnungen nicht als sozialen Wohnungsbau im klassischen Sinne betrachtet, sinken die Mittel um 150 Millionen Euro.

Energetische Stadtsanierung (neu):

2025: 75 Mio. Euro

2026: 75 Mio. Euro

Städtebauförderung: 

790 Mio. Euro (2024: 790 Millionen Euro)

2026: 1 Mrd. Euro

2027: 1,2 Mrd. Euro

2028: 1,4 Mrd. Euro.

2029: 1,58 Mrd. Euro

Sanierung kommunaler Einrichtungen (Sport, Jugend, Kultur):

Mittel für bereits bewilligte Projekte gesichert (2024: 200 Mio. Euro)

Sanierung kommunaler Einrichtungen Urbane Räume: 

Mittel für bereits bewilligte Projekte gesichert (2024: 100 Mio. Euro)

Weitere Haushaltsmittel

Neues Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen: 

12,5 Mio. Euro (2024: 68,6 Mio. Euro Gründungsmittel)

2026: 15 Mio. Euro

Zeitplan:

Die oben aufgeführten Mittel spiegeln die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2025 und 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 wider. Diese wurden vom Bundeskabinett beschlossen. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren. Der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber hat die Möglichkeit Änderungen vorzunehmen.

Haushalt 2025

Kabinettbeschluss Regierungsentwurf 2025: 25. Juni

Zuleitung an Bundestag und Bundesrat: 27. Juni

1. Durchgang Bundesrat: 11. Juli (Fristverkürzung)

Bundestag-Haushaltswoche (1. Lesung): 8. – 11. Juli

Bereinigungssitzung Haushaltsausschuss: 4. September

Bundestag-Haushaltswoche (2./3. Lesung): 16. – 19. September

2. Durchgang Bundesrat: 26. September (Fristverkürzung)

Haushalt 2026

Kabinettbeschluss Regierungsentwurf 2026 / Finanzplanung bis 2029: 30. Juli

Zuleitung an Bundestag und Bundesrat: 15. August

Bundestag-Haushaltswoche (1. Lesung): 23. – 26. September

1. Durchgang Bundesrat: 26. September

Bereinigungssitzung Haushaltsausschuss: 13. November

Bundestag-Haushaltswoche (2./3. Lesung): 25. – 28. November

2. Durchgang Bundesrat: 19. Dezember

BFW-Position: Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt entpuppt sich bei genauem Hinsehen als Mogelpackung. Zentrale Versprechen werden nicht gehalten: Es gibt keine Mittel für die temporäre EH-55-Förderung, die Mittel aus dem „Sondervermögen“ Infrastruktur und Klimaneutralität sind nicht zusätzlich und die Mittel für die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden nicht in gleicher Höhe fortgeführt. Doch dies ist der Entwurf der Bundesregierung. Der Bundestag als Haushaltsgesetzgeber hat die Möglichkeit zur Nachbesserung. Und das Parlament hat durchaus das nötige Selbstbewusstsein, Änderungen vorzunehmen.

Weitere Informationen:

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