Das steckt im Vorschlag der Gaskommission

Die Bundesregierung hat eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die Vorschläge zur Bewältigung der Gaskrise vorlegen soll. In einem Zwischenbericht hat die Gaskommission erste konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehören eine Einmalzahlung im Dezember 2022 und ein subventioniertet Gaspreis für Industrie und Privathaushalte.

Was ist die „Gaskommission“?

Die Bundesregierung hat die unabhängige „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ am 23. September 2022 berufen. Ihr Auftrag besteht darin, der Bundesregierung konkrete Vorschläge für die Bewältigung der Gaskrise zu unterbreiten. Unter anderem sollte sie einen Vorschlag für einen sogenannten Gaspreisdeckel, also die Subventionierung des Gaspreises, erarbeiten.

Der Gaskommission stehen drei Vorsitzende vor. Sie hat 18 stimmberechtigte und drei nicht-stimmberechtigte Mitglieder.

Die Kommission tagte am 24. September und am 4. Oktober in zwei Online-Sitzungen. Am 8. und 9. Oktober kam die Gaskommission in Präsenz zu einer Klausurtagung in Berlin zusammen. An deren Ende standen die ersten Beschlüsse. Diese wurden am 10. Oktober 2022 in Berlin in Form eines „Zwischenberichts“ vorgelegt.

Zwei weitere Sitzungen werden am 17. Oktober und am 24. Oktober stattfinden. Ende Oktober soll die Gaskommission ihre Arbeit abgeschlossen haben.

Was hat die Gaskommission beschlossen?

Erstens schlägt die Gaskommission eine Einmalzahlung im Dezember 2022 für alle privaten Gasverbraucher vor. Die Abschlagszahlung für Dezember soll der Staat an die Gasversorger zahlen.

Zweitens schlägt die Gaskommission ein Modell für einen Gaspreisdeckel, also einen vom Staat subventionierten Gaspreis, vor. Dieser soll für private Verbraucher bei 12 ct/kWh liegen. Subventioniert werden soll 80% des Gasverbrauchs, der in der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde gelegt ist. Für darüber hinausgehende Verbräuche soll der Marktpreis gelten.

Des Weiteren schlägt die Gaskommission einen subventionierten Gaspreis für industrielle Verbraucher vor. Dieser soll bei 7ct/kWh liegen. Subventioniert werden soll 70% des Verbrauchs des Jahres 2021.

Drittens wir die Gaskommission weiter Maßnahmenvorschläge erarbeiten. Dabei geht es um neue gesetzgeberische Instrumente, Informationskampagnen, Maßnahmen, die Verhaltensänderungen bewirken sollen, finanzielle Anreize zum Gassparen, Senkung der Gasverstromung sowie investive Maßnahmen, die den Gasverbrauch senken.

Wann treten diese Maßnahmen in Kraft?

Das ist bisher noch unklar. Aus der SPD-Fraktion heißt es, es solle noch im Oktober ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und abgeschlossen werden. Die Vorschläge der Gaskommission sehen vor, dass die Energieversorger bis zum 1. Dezember 2022 die Einmalzahlung für Dezember vom Staat erhalten. Die Gaspreissubvention für private Verbraucher soll vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 in Kraft sein. Die Subvention für industrielle Verbraucher soll vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 in Kraft sein.

Sind die Vorschläge der Gaskommission bindend?

Nein, die Gaskommission ist eine unabhängige Expertenkommission, die der Bundesregierung Vorschläge unterbreitet. Diese müssen noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen und beschlossen werden.

Was kosten die vorgeschlagenen Maßnahmen?

Die Bundesregierung hat angekündigt, „bis zu“ 200 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Dies soll im Rahmen eines Sondervermögens, des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), geschehen. Dieser Fond war im Jahr 2020 eingerichtet worden, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufangen.

Einer ersten Schätzung zufolge würden die von der Gaskommission vorgeschlagenen Maßnahmen rund 96 Milliarden Euro kosten. Auf die Einmalzahlung entfielen rund 5 Milliarden Euro, auf die Gaspreissubvention für private Verbraucher rund 66 Milliarden Euro und für die Gaspreissubvention für industrielle Verbraucher rund 25 Milliarden Euro. Abhängig sind diese Summen von den Gaspreisen auf dem Weltmarkt.

Was kommt auf die Vermieter und Mieter zu?

Das ist im Detail noch nicht klar. Wie die Einmalzahlung bei den Verbrauchern ankommen soll, muss noch erarbeitet werden.

Wie bewertet der BFW die Vorschläge der Gaskommission?

Erstens: Der BFW fordert von Bundesregierung und Gesetzgeber schnellstmöglich Klarheit, wie die Einmalzahlung im Dezember 2022 umgesetzt werden soll.

Zweitens: Des Weiteren fordert der BFW die Subventionierung des Gaspreises zum nächstmöglichen Zeitpunkt und nicht erst ab März 2023. Von Oktober 2022 bis Februar 2023 steht die intensivste Heizperiode an. Allein diese Zeit droht Verbraucher zu überlasten.

Drittens: Der BFW fordert die Zurverfügungstellung von Mitteln für massive Investitionen in Maßnahmen, die nachhaltig den Energieverbrauch senken und die Abhängigkeit von russischem Erdgas reduzieren. Mit den von der Bundesregierung angekündigten 200 Milliarden Euro sind Sanierungen, Umrüstungen und Ausbildungsoffensiven im großen Stil möglich.

Unten finden Sie den Zwischenbericht der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“. Der BFW hält sie über weiter Entwicklungen auf dem Laufenden.

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