Das steckt im Abschlussbericht der Gaskommission

Die von der Bundesregierung am 23. September 2022 berufene „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ hat am 31. Oktober ihren Abschlussbericht vorgelegt. Diesen überreichte sie Bundeskanzler Olaf Scholz, Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner in Berlin. Dies sind die zehn wichtigsten Punkte für die Immobilienwirtschaft.

Bereits am 10. Oktober 2022 hatte die sogenannte Gaskommission in einem „Zwischenbericht“ eine Einmalzahlung für Dezember und ein Konzept für einen subventionierten Gaspreis vorgeschlagen (siehe BFW-Newsroom vom 11.10.2022). In ihrem Abschlussbericht legt die Gaskommission nun ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor. Viele davon betreffen die Immobilienwirtschaft, Vermieter und Mieter direkt. Unklar ist jedoch die Umsetzung. Die Gaskommission ist eine unabhängige Expertenkommission, die der Bundesregierung Empfehlungen zur Bewältigung der Gaskrise ausspricht.

Alle Vorschläge müssen noch von der Politik bewertet werden und das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Finanziert werden sollen die Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).

Hier die zehn wichtigsten Punkte für die Immobilienwirtschaft im Überblick:

1. Rechtssichere Absenkung der Vorlauftemperaturen

Die Absenkung der Raumtemperaturen kann sowohl über die individuelle Regelung der Thermostate an Heizkörpern erfolgen als auch über die Absenkung der Vorlauftemperaturen. Die erforderliche Temperaturuntergrenze solle zumindest für eine Übergangszeit vom Gesetzgeber auf 20 Grad für Wohnräume tagsüber, 18 Grad für Nebenräume tagsüber und 18 Grad in der Nacht festgesetzt werden.

2. Absenkung der Temperatur für zentral vorgehaltenes Trinkwasser

Eine vorsichtige Absenkung der Temperatur des zentral vorgehaltenen Trinkwassers von bisher 60 Grad auf eine niedrigere Temperatur soll vom Gesundheitsministerium geprüft werden.

3. Nächtliche Abschaltung der Warmwasserzirkulation

Durch eine gesetzliche Regelung soll ermöglicht werden, eine temporäre Abschaltung der Warmwasserzirkulation in der Nachtzeit (22 bis 5 Uhr) vorzunehmen.

4. Höhere Fördersätze für Sanierungen von Gebäuden mit Bewohnern mit Wohnberechtigungsschein

Die energetische Sanierung von Gebäuden mit einem hohen Anteil an Bewohnerinnen und Bewohnern mit Wohnberechtigungsschein soll beschleunigt werden. Für die Sanierung dieser Gebäude soll ein zielgruppenspezifisches Bundesprogramm mit erhöhten Fördersätzen eingeführt werden, gekoppelt an eine langfristige Mietpreis- und Belegungsbindung.

5. 400 Euro-Zuschuss für Smart Building Technik

Vermieter von „Wohneinheiten mit Kaltmieten bis zu Wohngeld-relevanten Mietstufen“ sollen eine pauschale Förderung in Form eines Zuschusses von 400 Euro erhalten können, wenn sie pro Wohneinheit selber mindestens 200 Euro investieren. Diese Förderung soll für den Einbau von Smart Building Technik, automatisiertes Heizungs-Monitoring, Smart Home-Anwendungen und Technik zur Gebäudeautomatisation verwendet werden können.

6. Anreize zur Sanierung ineffizienter und gasbasierter Gebäude

Die Gaskommission nennt eine ganze Liste von Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, „ineffiziente und gasbasierte Gebäude“ zu sanieren. Dazu zählen: Ein erhöhter Bonus für serielles Sanieren, Erhöhung des Worst-Performing-Buildings-Bonus, Anhebung der Fördersätze für umfassende Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anhebung der Fördersätze für Wohnraumlüftungen mit Wärmerückgewinnungen, Erarbeitung von Energetischen Mindeststandards für den Gebäudebestand, Umsetzung des in der EU-Gebäuderichtlinie vorgeschlagenen „Zero-emission buildings“-Standards im Neubau und die Durchsetzung der bedingten Anforderungen im GEG, speziell der Wärmedämmung anlässlich der Erneuerung des Außenputzes einer bestehenden Wand.

7. Einmalige Entlastung für den Dezember 2022

Als einmalige Entlastung erhalten Gaskunden eine einmalige Entlastung für den Dezember 2022 auf Basis des Verbrauchs, der in der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Diese einmalige Entlastung soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der sogenannten „Gaspreisbremse“ dienen. Der Staat übernimmt einmalig die Abschlagszahlung und überweist diese an die Energieversorger. Der Endkunde erhält diese über die Nebenkostenabrechnung 2023.

8. Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023

Die Gas- und Wärmepreisbremse soll zum 1. März 2023 in Kraft treten und frühestens zum 30. April 2024 enden. Um Sparanreize zu erhalten, sollen für ein Grundkontingent von 80% des Gasverbrauchs, der im September 2022 zugrunde gelegt wurde, der Gaspreis subventioniert werden. Für private Verbraucher soll der subventionierte Gaspreis bei 12 ct/kWh liegen. Für Fernwärme soll ein Preis von 9,5 ct/kWh gelten.

9. Hilfsfonds für Vermieter und Mieter

Für Vermieter, die für ihre Mieter bei extremen Preissteigerungen für Gas und Fernwärme in Vorleistung gehen, soll es eine zinslose Liquiditätshilfe geben. Eine vergleichbare Hilfe soll es auch für Mieter und selbstnutzende Eigentümer geben. Dieser Hilfsfonds soll für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2024 eingerichtet werden.

10. Kündigungsmoratorium für Mietverträge

Für Mieterinnen und Mieter, die ihre Heizkosten oder Nebenkostenabrechnungen nicht bezahlen können, sollen durch ein Kündigungsmoratorium geschützt werden. Mieter sollen mindestens ein halbes Jahr Zeit bekommen, um ihre Schulden zu begleichen. Betroffene Vermieter haben Anspruch auf Liquiditätshilfe aus dem Sofort-Hilfsfonds.

Handlungsempfehlungen für die Immobilienverwaltung haben die BFW-Mitglieder am 2. November im Rahmen einer Mitglieder-Information erhalten.

Unten finden Sie den vollständigen Abschlussbericht der Gaskommission. Der BFW hält Sie auf dem Laufenden.

Weitere Informationen:

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