Im Rahmen der Neubauförderung können bei der KfW seit dem 1. März 2023 Anträge auf die neue Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297, 298) gestellt werden. Voraussetzung dafür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG. Dieses kann durch die Zertifizierung des NaWoh-Qualitätssiegels in Kombination mit den besonderen Anforderungen des QNG erreicht werden.
Details zur Förderung finden Sie hier.
Antragstellung
Der folgende Text ist der Website www.nawoh.de entnommen. Dort sind alle Dokumente verlinkt.
Für die Antragsstellung sind folgende Schritte zu beachten. Dabei wird dringend geraten, wie im Organisationsleitfaden zu den NaWoh-Kriterien beschrieben, bereits frühzeitig mit Start des Projektes die gewünschte Zertifizierung zu berücksichtigen.
1. Überprüfung der Eignung für das Siegel
Bevor ein Antrag erstellt wird, ist zunächst zu überprüfen, ob das Projekt die NaWoh- und die zusätzlichen vier QNG-Kriterien erfüllen kann (Pre-Check). Dabei sind folgenden Dokumente zu beachten:
- QNG-Handbuch Anlage 3: besondere Anforderungen des QNG
- Hinweise zu den Anforderungen des NaWoh/QNG-Siegels
- Kriteriensteckbriefe des Qualitätssiegels NaWoh
2. Antragstellung
Bei NaWoh
Zunächst wird die geplante Erreichung der EH 40 NH-Klasse mit dem NaWoh/QNG-Siegel beantragt. Für die Antragstellung sind Vorlagen verfügbar.
Bei der KfW
Die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten bestätigen bei der KfW-Antragstellung, dass mit der Maßnahme die Mindestanforderungen der Effizienzhausstufe erfüllt werden und eine Zertifizierung „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ geplant ist. Der Nachweis über die geplante Zertifizierung muss gegenüber dem Durchführer auf Nachfrage erbracht werden können, weswegen der Antrag zuerst bei NaWoh gestellt werden sollte.
Der Nachweis über die erfolgreiche Erteilung des Zertifikats „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ nach Abschluss des Bauvorhabens muss zum Verwendungsnachweis vorliegen. Die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten bestätigen, dass die „Effizienzhaus NH“-Klasse mit Erteilung des Qualitätssiegels erreicht wurde. Auf Nachfrage ist das Zertifikat nachzuweisen. (Siehe 12.1 und 12.2 der FAQ zum QNG)
Vorteile für BFW-Mitglieder
- Die Kosten für das Qualitätssiegel betragen (§ 9 ZertO):
- für Mitglieder von Vereinsmitgliedern für ein Wohngebäude bis zu 12 Wohneinheiten 5.000 EUR und für jede zusätzliche Wohneinheit 30 EUR
- für Nichtmitglieder von Vereinsmitgliedern für ein Wohngebäude bis zu 12 Wohneinheiten 5.500 EUR und für jede zusätzliche Wohneinheit 35 EUR
- Es sind BFW- Weiterbildungsangebote für Nachhaltigkeitskoordinatoren geplant.
- Techniker und Energieberater, die schon einmal bewertet haben, können sich als Konformitätsprüfer bewerben.
Weitere Informationen zu den Zertifizierungen und Abläufen sowie Hilfsmitteln sind unter www.nawoh.de unter „Downloads“ zu finden. Die Leitfäden und Hilfen für die QNG-Kriterien sind im Informationsportal zum Nachhaltigen Bauen www.qng.info zu finden.
- Franco Höfling, Justiziar/Leiter Recht
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