Markt Allgemein Finanzen Aufstieg Preise Haus Münzenstapel Hausmodell (Copyright: istock.com/ Bet_Noire)

Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor

Die Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen.

Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 26. Juli nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung vorgelegt.

Die Änderungen werden am 27. Juli 2022 per sogenannter Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten ab 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft. Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW. Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022. Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung ist die angespannte Lage bei der Energieversorgung und die hohen Preise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die Zuspitzung der Klimakrise.

Wichtig ist dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Damit dies gelingt, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Jahren zuvor. Zugleich werden die Fördersätze leicht reduziert, bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.

Mit der Reform der BEG werden jährliche Bewilligungen von 13 bis 14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 und 2020 rund 5 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben. In 2022 sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Milliarden Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022.

Die Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums mit weiteren Erläuterungen zur Reform des BEG finden Sie hier.

Weitere Informationen:

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.