Bundesregierung legt Stadtentwicklungsbericht 2020 vor

Das Bundeskabinett hat in der vergangenen Woche den Stadtentwicklungsbericht 2020 beschlossen. Der Bericht liefert Daten und Fakten rund um das Thema Stadtentwicklung in Deutschland, benennt aktuelle Herausforderungen und zeigt das vielfältige Engagement des Bundes zur Förderung der Kommunen und die Möglichkeiten zukünftiger Stadtentwicklung.

Der Stadtentwicklungsbericht wird alle vier Jahre vorgelegt. Er beschreibt die aktuelle Situation der Städte und Gemeinden, die Aktivitäten des Bundes, die Herausforderungen und Optionen für künftige integrierte Stadtentwicklungspolitik.

Seit 2018 stellt der Bund ca. 790 Millionen Euro im Jahr für die Städtebauförderung bereit. Diese Summe verteilt sich dabei auf drei Programme: „Sozialer Zusammenhalt“, lebendige Zentren und Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Weitere Mittel kommen dem bezahlbaren Wohnraum, der kommunalen Infrastruktur, der Mobilität und dem Klimaschutz zugute.

Lebenswerte Städte und Gemeinden in ganz Deutschland

Die Programme des Bundes fördern speziell auch kleine Städte und Gemeinden außerhalb von Großstadregionen: Rund 30 Prozent der Bundesfinanzhilfen fließen in diesen Bereich.

Erklärtes politisches Ziel ist es, dass aber in allen Städten – unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort – die Menschen gut leben können. Insbesondere die Digitalisierung und der Struktur- und Klimawandel stellen die Kommunen dabei vor große Herausforderungen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist es aber auch, alte Ortskerne zu erhalten oder zu erneuern. Gute, umweltfreundliche Verkehrsanbindungen innerhalb und zwischen den einzelnen Kommunen müssen geschaffen und optimiert werden. Mehr Stadtgrün und Freiflächen sind wichtig für ein gesundes Leben.

Bezahlbarer Wohnraum

Alle Menschen mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, ist ein zentrales Ziel der Stadtentwicklungspolitik. Dank der Grundgesetzänderung von 2019 kann der Bund seit 2020 wieder dauerhaft Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Diese Finanzhilfen sind zweckgebunden, können also nur für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden. Bis 2024 sind hierfür jährlich eine Milliarde Euro vorgesehen.

Der vollständige Bericht steht unten zum Download bereit.

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.