Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau vorgelegt. Dieser schafft vor allem zwei Pflichten ab: das Heizungslabel für alte Heizungsanlagen und die regelmäßige Weiterbildung für Immobilienmakler und Immobilienverwalter.
Mit einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zum Bürokratierückbau ändert die Bundesregierung die Gewerbeordnung, das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie andere Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten. Das hat das Kabinett beschlossen.
Die Änderungen erzielen Einsparungen von insgesamt 57,7 Millionen Euro. Davon entfallen rund 47,6 Millionen Euro auf die Immobilienwirtschaft und 10 Millionen Euro auf die Verwaltung durch den Wegfall des „Nationalen Heizungslabels“.
Vertrauen statt Regulierung in der Immobilienbranche
Der Gesetzentwurf regelt unter anderem, dass zukünftig die Pflicht für Immobilienmaklerinnen und -makler sowie Wohnimmobilienverwalterinnen und -verwalter entfällt, sich regelmäßig weiterzubilden. Das spart der Branche voraussichtlich rund 47,6 Millionen Euro jährlich.
Die Regierung vertraut darauf, dass die meisten Gewerbetreibenden ihren Beruf verantwortungsbewusst ausüben mit eigenem Interesse daran, ihr Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Eine gesetzlich vorgegebene Weiterbildung, die auch Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zur Folge hat, ist deshalb verzichtbar. Die Maßnahme entspricht damit dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, insbesondere mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen, auch den Weiterbildungsaufwand zu reduzieren.
Weniger Verwaltung: Heizungslabel hat ausgedient
Weitere 10 Millionen Euro spart der Gesetzentwurf mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG). Er beendet die Pflicht der Bezirksschornsteinfeger, ein „Nationales Heizungslabel“ auf älteren Heizungsanlagen anzubringen. Seit Januar 2017 galt diese Pflicht.
Das Heizungslabel stand im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) und sollte Energieeinsparungen und mehr Heizkesselaustausche bewirken. Eine Evaluation von 2020 zeigte hingegen, dass die Anzahl der Kesseltausche und die Energieeinsparungen deutlich hinter den Zielen des Aktionsplans zurückgeblieben sind. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.