Bundeskabinett: „Wohngeld Plus“ und Heizkostenzuschuss II beschlossen

Am 28. September 2022 hat das Bundeskabinett das Wohngeld Plus und den zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen.

Wohngeld Plus

Mit dem „Wohngeld Plus“, das ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden kann, sollen rund 4,5 Millionen Menschen in zwei Millionen Haushalten dauerhaft und verlässlich unterstützt werden. Darunter viele Alleinerziehende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, aber auch Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Dies gilt sowohl für das Wohnen im Eigenheim als auch zur Miete.

  • Kritik BFW: Personeller und organisatorischer Mehraufwand für Wohngeldbehörden durch Verdreifachung der Wohngeldanträge. Die Behörden werden dies kaum bewältigen. Eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge ist wohl eher unwahrscheinlich.  
  • Fortgang: Da das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 25.11.2022 mit dem Gesetzentwurf befassen.

Heizkostenzuschuss II

Zusätzlich zum Wohngeld Plus hat das Bundeskabinett auch den zweiten Heizkostenzuschuss in diesem Jahr beschlossen. Er erhöht sich von 270 Euro für einen 1-Personen-Haushalt auf 415 Euro. Für einen 2-Personen-Haushalt sind es 540 statt zuvor 350 Euro. Und je weiterer Person im Haushalt werden nun 100 Euro (ein Plus von 30 Euro) gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten 345 Euro statt zuvor 230 Euro. Den zweiten Heizkostenschuss sollen lediglich Personen erhalten, die in mindestens einem der Monate September 2022 bis Dezember 2022 Wohngeld bezogen haben.

  • Kritik BFW: Eine Erweiterung des Personenkreises über die o.g. 2 Millionen Haushalte ist nicht vorgesehen. Viele Bedürftige werden damit trotz der größeren Reichweite des Wohngeldes wohl nicht sozial unterstützt.
  • Fortgang: Das Gesetz soll im November 2022 in Kraft treten. Die Beteiligung des Bundesrates ist für den 28.10.2022 geplant. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich, da der Heizkostenzuschuss vollständig vom Bund finanziert wird.

Weitere Informationen erhalten Sie über die unten beigefügten Dokumente.

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