Justiziar/Leiter Recht
Der BFW hat gegen einen aktuellen Normentwurf zum Brandschutz fristgemäß Einspruch eingelegt und die Zurückziehung des Normentwurfes beantragt. Der BFW schließt sich damit der Forderung des Freistaates Bayern an.
Mit dem Entwurf DIN 14676-2 soll u. a. eine neue „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ etabliert werden, inklusive konkreter Anforderungen an Qualifikationen und Kompetenznachweise. Zudem soll neu eine verpflichtende betriebliche Dokumentation eingeführt werden. Der vorliegende Entwurf verfehlt damit das ursprüngliche Ziel, das die Länder mit der Einführung der Pflicht für Rauchwarnmelder in Wohnungen erreichen wollten: einfach zu installierende und wartbare Geräte zur Warnung schlafender Bewohner vor Brandrauch.
Die DIN-Norm ist zwar bauordnungsrechtlich nicht verbindlich, hat aber zivilrechtliche Auswirkungen: Die Gerichte ziehen sie bei der Vertragsauslegung vielfach heran, zum Kostennachteil der Bewohner. Grund ist die Vermutungswirkung von DIN-Normen, dass sie allgemein anerkannte regeln der Technik sind. Die DIN-Norm könnte zu mehr Bürokratie und höheren Wohnkosten führen, ohne relevanten Sicherheitsgewinn.
Für den Fall, dass die sachgerechte Zurückziehung des Entwurfes nicht gelingt, macht der BFW im Rahmen des Einspruchs weitere inhaltliche Vorschläge. Hierzu wird auf die Einzelheiten des beigefügten BFW- Einspruchs verwiesen.
- Franco Höfling
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- 260312_BFW_Kommentartabelle_zu_DIN_14676-2