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Bis 2035 fehlen 2 Mio. altersgerechte Wohnungen

Bis 2035 werden in Deutschland voraussichtlich rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen. Dies sei laut Antwort der Bundesregierung (19/24137) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23600) das Ergebnis der Evaluation des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“.

Die konkrete Frage wie hoch nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum in den Jahren 2025, 2030, 2035 und 2040 prognostiziert werde, kann der Antwort allerdings nicht entnommen werden. Aufgrund fehlender statistischer Informationen sei es nicht möglich, die Anzahl der Haushalte, die Bedarf an altersgerechtem bzw. barrierearmen/-freien Wohnraum haben, exakt zu bestimmen.

Nach Ergebnissen der Evaluation des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“, die im Auftrag des BMI sowie der KfW erstellt wurde, lag die Anzahl der Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Mitgliedern zum Jahresende 2018 bei etwa 3 Millionen. Demnach wird bis zum Jahr 2035 eine Versorgungslücke von rund zwei Millionen altersgerechter Wohnungen prognostiziert.

Auch die Frage wieviel Prozent des Bedarfes bereits heute vorhanden sind, konnte mangels einer bundesweiten Erfassung von barrierearmen oder barrierefreien Wohnungen nicht beanwortet werden. Zudem sei der Begriff „barrierearm“ im Gegensatz zur Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 für den Wohnungsneubau nicht genau definiert. Gemäß Mikrozensus-Zusatzprogramm „Wohnen“ 2018 sei jedoch bekannt, dass von 37.950.000 Haushalten (eingeschränkt auf Haushalte mit Teilnahme am Zusatzprogramm „Wohnen“) 578.000 Haushalte in einer rollstuhlgeeigneten Wohnung lebten.

Bei der Beantwortung der Frage nach geplanten Maßnahmen und Anreizen, damit schneller, günstiger und mehr altersgerechter Wohnraum geschaffen wird, bleibt die Bundesregierung ebenfalls vage. Zentrale Beschlüsse des Wohngipfels seien umgesetzt oder auf den Weg gebracht worden. Ein Verweis auf den Kabinettsbeschluss der – selbst bei der Unionsfaktion umstrittenen – BauGB-Novelle unterbleibt. Zu Recht, denn gelingt es nicht, den eingebrachten Entwurf im parlamentarischen Verfahren nachzubessern, wird das Ziel eines schnelleren und günstigeren Wohnungsbaus eindeutig nicht erreicht. Eine fatales Ergebnis, denn in keinem Wohnungssegment spielt insbesondere die Planungs- und Bauzeit naturgemäß eine wichtigere Rolle als bei altersgerechtem Wohnraum.

Weitere Details der Studie sind unten für Sie abrufbar.

Nach Angaben der Regierung wird 2021 das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ mit einem Volumen von 75 Millionen Euro fortgesetzt. Zudem gewähre der Bund den Ländern in den Jahren 2020 bis 2024 jeweils eine Milliarde Euro für Investitionen im sozialen Wohnungsbau. Diese Mittel könnten auch für den Bau von barrierefreien Wohnungen oder für Umbaumaßnahmen verwendet werden. Die Ausgestaltung der entsprechenden Förderprogramme obliege den Ländern.

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