Ein Zusammenschluss aus neun Verbänden, darunter vier Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), warnt vor der Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Eine kurzfristig eingebrachte Formulierungshilfe sieht eine Preisobergrenze von 20 Euro für Smartmetering-Bündelangebote vor.
Der Gesetzentwurf und die Formulierungshilfe sollen am 8. November 2023 im Energieausschuss des Bundestags und am 10. November in zweiter und dritter Lesung im Plenum des Bundestags beschlossen werden.
Der Entwurf sieht die Einführung einer Preisgrenze von 20 Euro für Smartmetering-Bündelangebote je abzurechnende Sparte vor. Für das Ablesen einer Wohneinheit dürften vom Vermieter pro Jahr lediglich 20 Euro berechnet werden. Inbegriffen sind die Installation, Miete und Wartung von Messgeräten. Ist dies wirtschaftlich nicht darstellbar, müssen voraussichtlich die Vermieter die nicht umlagefähigen Kosten tragen.
Die Preisobergrenze von 20 Euro ist relativ kurzfristig nach der ersten Lesung an die Novelle des Energiewirtschaftsrechts angehängt worden. Preisobergrenzen sind grundsätzlich nicht ungewöhnlich, es gibt bereits mehrere im Messstellenbetriebsgesetz, jedoch ist die Höhe der Obergrenzen jeweils durch aufwendige Marktstudien ermittelt worden.
Hingegen scheint diese neue Grenze völlig willkürlich gesetzt zu sein. Eine nachvollziehbare Herleitung gibt es nicht. Des Weiteren sind die betroffenen Verbände nicht konsultiert und um Stellungnahme gebeten worden.
Die Auswirkungen könnten zum einen darin bestehen, dass Vermieter die Mehrkosten für das Ablesen von Verbräuchen tragen müssen. Zum anderen besteht jedoch auch das Risiko, das Vermieter keine Dienstleister mehr finden, die für sie die Verbräuche ablesen. Die geplante Regelung benachteiligt kleinere Messdienstleister und könnte den Markt zugunsten großer Anbieter, die größere Skaleneffekte erzielen können, verschieben.
Intention der geplanten Preisobergrenze ist die Förderung des Smartmeterings. Jedoch würde sich in einem freien Markt ohne Preisgrenze die kosteneffizientere Lösung ohnehin durchsetzen. Die geplante Preisobergrenze droht daher das Gegenteil dessen zu erreichen, was die Ampelfraktionen intendieren.
Der BFW und acht weitere Verbände fordern, die geplante Preisobergrenze ersatzlos zu streichen. Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts würde dadurch zeitlich nicht verzögert werden.
- Lukas Behrendt, Politischer Referent
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- Stellungnahme Messstellenbetriebsgesetz