Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 17. Mai in Berlin einen „Arbeitsplan Energieeffizienz“ vorgelegt. Ziel ist es, Energie zu sparen und unabhängig von russischen Importen zu werden. Auch die Immobilienwirtschaft ist betroffen. Das Wirtschaftsministerium kündigt an, die BEG-Förderung für Neubau zu reduzieren und auf Sanierungen auszurichten.
Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine sei die hohe Energieabhängigkeit von Russland in den Fokus gerückt. Der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit sei weniger Energieverbrauch. Im Arbeitsplan Energieeffizienz gibt das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, um den fossilen Energieverbrauch zu reduzieren.
1. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird neu ausgerichtet. Der Hauptschwerpunkt der Gebäudeförderung soll in Zukunft auf der Sanierung bestehender Gebäude liegen. Die Neubauförderung im Rahmen des BEG werde an klaren Klimaschutzkriterien ausgerichtet. Die aktuell geltende zweite Stufe der Neubauförderung, die an das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) geknüpft ist, sei ein Zwischenschritt. Ab Januar 2023 folge dann für Neubauten das neue Programm „Klimafreundliches Bauen“.
BFW-Position: Der BFW kritisiert die Ankündigung, die BEG-Förderung für Neubauten zu reduzieren. Damit wird das ambitionierte Neubauziel der Bundesregierung, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, erheblich konterkariert. Auch den neuen QNG-Standard kritisiert der BFW. Dessen Anforderungen sind nur mit erheblichem und vielfach nicht mehr wirtschaftlich darstellbarem Aufwand zu erreichen. Hinzu kommen erhebliche Kosten für die Zertifizierung. Der Wohnungsneubau wird so behindert.
2. Um Vermieter zusätzlich zu motivieren, die energetische Sanierung ihrer Gebäude voranzutreiben, soll der CO2-Preis für Erdgas und Heizöl nach einem Stufenmodell neu zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt werden. Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto mehr vom CO2-Preis zahlen die Vermieter. Berechnungsgrundlage soll der jährliche Brennstoffverbrauch sein. Das Stufenmodell wurde gemeinsam von Bauministerium, Wirtschaftsministerium und Justizministerium vorgelegt. Die Ressortabstimmung läuft.
BFW-Position: Der BFW lehnt das vorgelegte Stufenmodell nach wie vor ab. Den Energieverbrauch des Mieters kann der Vermieter nicht beeinflussen. Ihn an den Kosten seines Mieters zu beteiligen, widerspricht dem Verursacherprinzip. Der Gesetzentwurf droht ein Bürokratiemonster zu werden, das die angestrebte Lenkungswirkung nicht erfüllt. An der derzeit laufenden Verbändeanhörung nimmt auch der BFW teil. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
3. Ab dem nächsten Jahr wird der gesetzliche Mindesteffizienzstandard im Neubau auf die Effizienzklasse EH 55 angehoben. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Standard noch mal auf EH 40 erhöht. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde unter Federführung von Wirtschafts- und Bauministerium erarbeitet und am 11. Mai im Kabinett verabschiedet.
BFW-Position: Die Anhebung des gesetzlichen Mindeststandards für Neubauten auf EH 55 ist eine Überregulierung mit geringem Nutzen, die der BFW ablehnt. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist in vielen Fällen nicht gewährleistet. Immer höhere Standards führen nicht in gleichem Umfang zu höheren Einsparungen. Schon jetzt ist der Grenznutzen überschritten, mehr Dämmung erzielt keine relevanten Effekte mehr. Auch hier beteiligt sich der BFW kritisch am Gesetzgebungsprozess.
4. Der Austausch von Öl- und Gasheizungen soll laut Beschluss des Koalitionsausschusses gefördert werden. Um den Wärmepumpenhochlauf zu unterstützen, soll das „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros geben, um an Weiterbildungen zu Planung und Einbau von Wärmepumpen teilzunehmen. Ein Umsetzungsanreiz Handwerk soll die knappen Ressourcen im Handwerk zielgerichtet in die Heizungssanierung und dort zum Einbau von Wärmepumpen lenken. Ziel ist, die Zahl neu installierter Wärmepumpen bis 2024 auf über 500.000 Stück pro Jahr zu steigern.
BFW-Position: Eine auskömmliche Förderung schafft Investitionsanreize und schließt Wirtschaftlichkeitslücken. Es ist jedoch fraglich, ob ein „Aufbauprogramm Wärmepumpe“ Technologieoffenheit und Innovationskraft des freien Marktes für die Erreichung der Klimaschutzziele erhält.
5. Solardächer sollen zum Standard werden, um die Stromerzeugung aus Sonne schnell zu erhöhen. Dies mache Deutschland unabhängiger von Energieimporten und senke die Stromkosten für alle. Die große Novelle des EEG führe bereits zu einer deutlichen Verbesserung der Einspeisevergütungen bei Dachanlagen. Auch hier müsse eine gesetzliche Verankerung im Gebäudeenergiegesetz erfolgen. Das sei für das zweite Halbjahr geplant.
BFW-Position: Bereits jetzt würden viele Hausbesitzer gerne mehr Solarenergie nutzen und ihren Mietern anbieten, sehen sich aber wegen der gewerbesteuerlichen 10 Prozent-Grenze daran gehindert. Diese Grenze muss komplett aufgehoben werden. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Mieterstrom verhindern den Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine Reform ist dringend geboten und bietet die Möglichkeit, relativ leicht lokal erzeugte Solarenergie zu fördern. Es ist an der Politik, die vorhandenen Bremsen endlich zu lösen. Eine Solardachpflicht ist dann erst recht überflüssig und wird vom BFW abgelehnt.
- Lukas Behrendt, Politischer Referent BFW Bundesverband
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