Referentin Recht
Der Nutzung von Solarstrom im Mehrfamilienhaus im Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) droht durch den aktuellen Entwurf der Bundesnetzagentur zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) wirtschaftlich entwertet zu werden.
Damit könnte ein Modell, das mit dem Solarpaket I bewusst als Alternative zum Mieterstrom geschaffen wurde, gegenüber diesem deutlich benachteiligt werden.
Bringen Sie sich bitte ein!
Das Thema AgNes sorgt aktuell für Diskussionen, daher möchten wir mit Ihnen darüber sprechen. Bis zum 18.09.2026 besteht die Möglichkeit, gegenüber der Bundesnetzagentur zum Entwurf der Festlegung AgNes Stellung zu nehmen.
Wir sammeln daher die Erfahrungen und Einschätzungen unserer Mitglieder und wollen diese in den weiteren Diskussionsprozess einbringen. In Zusammenarbeit mit der Forschungsgemeinschaft Strom, eine Initiative der EBZ Business School und des BFW Landesverbands NRW, erstellen wir eine Stellungnahme und bitten auch Sie um Ihre Perspektive und konkrete Erfahrungswerte aus der Praxis.
Welche Erfahrungen haben Sie bereits mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gesammelt? Welche Auswirkungen erwarten Sie durch den aktuellen AgNes-Entwurf? Und welche Anpassungen sind aus Ihrer Sicht notwendig, damit die GGV wirtschaftlich attraktiv wird?
Bitte wenden Sie sich bis zum 10. September 2026 an Lilli Rolz, lilli.rolz@bfw-bund.de.
Hintergrund
Die Bundesnetzagentur hat am 06.08.2026 ihren vollständigen Entwurf zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Diese neue Festlegung soll die wird Nachfolgeregelungen zu den die Entgeltbildung betreffenden Teilen der heutigen Stromnetzentgeltverordnung enthalten und den rechtlichen Rahmen an die aktuellen und künftigen Anforderungen der Energiewende anpassen. Dabei sollen insbesondere neue Akteure wie Prosumer berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Immobilienwirtschaft besteht im Hinblick auf die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung dringender Klärungsbedarf.
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als einfache Alternative zum Mieterstrom
Die Berücksichtigung neuer Akteure wie Prosumer, also jemand der Strom gleichzeitig produziert und konsumiert, ist eine durchaus sinnvoll gewählte Fokussierung der Festlegung, doch wird dabei das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) derzeit massiv ausgebremst und gegenüber dem Mieterstrommodell benachteiligt.
In der GGV kann der Vermieter, den in einer hauseigenen Photovoltaikanlage erzeugten Solarstrom an die Bewohner weitergeben, ohne selbst zum Vollversorger zu werden. Die Bewohner behalten ihren bestehenden Stromvertrag und können ihren Reststrom von einem frei gewählten Anbieter beziehen.
Damit wurde im Solarpaket I eine Alternative zum Mieterstrommodell geschaffen, welche mit weniger Aufwand, weniger Bürokratie und geringeren Pflichten für die Beteiligten verbunden ist. Gerade für Mehrfamilienhäuser kann die GGV daher ein wichtiger Baustein sein, um Photovoltaik stärker und wirtschaftlich in den Gebäudebestand zu bringen und Bewohner unmittelbar an der Energiewende zu beteiligen.
Vorgesehener Prosumer-Aufschlag könnte Wirtschaftlichkeit gefährden
Problematisch ist nach derzeitiger Entwurfsfassung insbesondere der Prosumer-Aufschlag in Höhe von 70 – 90 Prozent des Grundpreises (Ziff. 8.1 S. 3 des Entwurfs). Dieser soll für Entnahmestellen von Prosumern anfallen, die das Netz sozusagen doppelt beanspruchen.
Entscheidend ist dabei, dass der Aufschlag nach dem Entwurf pro Entnahmestelle erhoben werden soll.
Im Mieterstrommodell ist dies wirtschaftlich weniger problematisch: Die Marktlokationen der einzelnen Wohnungen ruhen, während nur die Marktlokation des Summenzählers aktiv ist. Entsprechend würde der Prosumer-Aufschlag nur einmal anfallen.
Anders ist die Situation jedoch bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung. Hier verfügt jede Wohnung über eine eigene Marktlokation. Dies wird benötigt, da nach § 42b Abs. 1 Nr. 3 EnWG für die GGV eine viertelstündliche Messung der Strombezugsmengen der einzelnen Wohnungen stattfindet. Der Solarstromverbrauch der jeweiligen Wohnungen wird über intelligente Messsysteme rechnerisch ermittelt und von dem gemessenen Gesamtverbrauch an der jeweiligen Marktlokation abgezogen. Der Reststrombezug ist den Bilanzkreisen der von den Bewohnern frei gewählten Lieferanten zuzuordnen.
Wird der Prosumer-Aufschlag im Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für jede einzelne Wohnung erhoben, könnte der finanzielle Vorteil des Solarstrombezuges aus der hauseigenen Photovoltaikanlage erheblich reduziert oder sogar vollständig aufgehoben werden.
Aus unserer Sicht sollte der Prosumer-Aufschlag bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gebäude- beziehungsweise anlagenbezogen und nicht für jede einzelne Wohnung erhoben werden.
Einspeiseentgelt könnte zur Doppelbelastung führen
Darüber hinaus sieht der Entwurf für Betreiber von Erzeugungsanlagen deren installierte Bruttoleistung 30 kW übersteigt ein zusätzliches Einspeiseentgelt vor. Für Prosumer kleinerer Anlagen ist dabei eine Ausnahme vorgesehen, um eine Doppelbelastung zu vermeiden (Ziff. 9.1 S. 2 des Entwurfes).
Anders als beim Einfamilienhaus fallen in der GGV-Anlagenbetreiber und Letztverbraucher auseinander. Der Anlagenbetreiber ist nicht zugleich Prosumer. Die Bundesnetzagentur knüpft in ihrem Entwurf zur Festlegung jedoch an die jeweilige Marktlokation an, anstatt das gesamte GGV-Modell als eine Einheit zu betrachten. Es besteht dadurch die Gefahr, dass ein Prosumer-Aufschlag für die einzelnen Wohnungen und zusätzlich ein Einspeiseentgelt für den Betreiber anfällt. Damit droht der GGV eine doppelte Belastung
Hier ist aus unserer Sicht eine eindeutige Klarstellung erforderlich: GGV-Modelle dürfen nicht allein aufgrund ihrer technischen und energiewirtschaftlichen Ausgestaltung gegenüber anderen Modellen zusätzlich belastet werden.
Investitionen in Photovoltaik dürfen nicht ausgebremst werden
Die derzeit vorgesehene Systematik könnte weitreichende Folgen für die Immobilienwirtschaft haben. Eine pauschale Mehrbelastung aufgrund der technischen Ausstattung der GGV würde die Wirtschaftlichkeit entsprechender PV-Projekte verschlechtern und damit geplante Investitionen gefährden.
Grade die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sollte dazu beitragen, Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern einfacher nutzbar zu machen. Wenn ein Modell, das ausdrücklich zur Vereinfachung geschaffen wurde, durch die neue Netzentgeltsystematik wirtschaftlich gegenüber dem Mieterstrommodell zurückfällt, wird dieses Ziel unterlaufen.
Eine solche Entwicklung könnte nicht nur Investitionen in neue Anlagen ausbremsen, sie könnte auch Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, sich unmittelbar an der Energiewende zu beteiligen und von lokal erzeugtem Solarstrom zu profitieren.
Wir freuen uns auf Ihre Hinweise und Anmerkungen und halten Sie auf dem Laufenden.