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BFW fordert einheitliche und längere Eichfristen

Dieses Thema beschäftigt Eigentümer und Mieter gleichermaßen: Die Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler. Nun steht eine Änderung der Mess- und Eichverordnung an. Der aktuelle Referentenentwurf des Wirtschaftsministeriums sieht vor, die Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler von fünf auf sechs Jahre zu vereinheitlichen.

Das Ziel, Wirtschaft und Verbraucher zu entlasten, wird damit jedoch kaum erreicht. Der BFW fordert daher, die Eichfristen für Warmwasser- und Kaltwasserzähler einheitlich auf mindestens 10 Jahre zu verlängern. Grundlage ist eine Studie, die das Hamburg Institut im Auftrag von BFW, GdW, VDIV, DMB sowie Haus & Grund im Jahr 2017 erstellt hat.

Wesentliche Kritikpunkte und Forderungen des BFW:

  • Prämissen des Betriebskostenrechts beachten

Der Lösungsansatz für eine Verlängerung der Eichfristen sind die Prämissen des Betriebskostenrechts, die keine absolute Umlagengerechtigkeit vorsehen. Daher ist zunächst vorab zu prüfen, inwieweit die mit der Verlängerung der Eichfristen verbundenen Messungenauigkeiten (Toleranzen) noch mit den Vorgaben des Betriebskostenrechts vereinbar sind. Diese Vorprüfung ist nachzuholen.

  • Verlängerung der Eichfristen auf mindestens 10 Jahre

Kostenersparnis durch Verlängerung und Vereinheitlichung der Eichfristen mit Heizkostenverteilern.

  • Kosten-Nutzen-Verhältnis

Durch den unnötigen Austausch funktionsfähiger Wasserzähler entstehen Kosten in Höhe von ca. 120 Euro pro Wechselturnus. Diese Kosten für den Zählerwechsel stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten für etwaige Fehlmessungen durch die Zähler. Selbst wenn ein Wohnungswasserzähler theoretisch von Beginn an eine Fehlmessung in Höhe von 10% zu Ungunsten eines Mieters messen würde, sind die Mehrkosten für einen Zählerwechsel höher als die aufgrund der Fehlmessung zu viel entrichteten Wasserkosten.

Überschlägig ergeben sich für die Haushalte durch den Austausch der Wasserzähler in Summe Kosten in Höhe von rund knapp einer Milliarde Euro jährlich. Bei einer Verlängerung der Nutzungsdauer von Wasserzählern auf ein Niveau wie in Frankreich oder Nordamerika könnten somit Kosten in Höhe von deutlich über 500 Mio. Euro jährlich eingespart werden.

Die Stellungnahme des BFW zum Referentenentwurf für die Dritte
Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung (3. ÄndVOMessEV) können Sie über den Link unter diesem Artikel herunterladen.

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