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BFW Berlin/Brandenburg begrüßt „Schneller-Bauen-Gesetz“

Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg steht klar hinter dem vorgestellten Referentenentwurf für ein „Schneller-Bauen-Gesetz“, der von Christian Gaebler, dem Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen initiiert wurde. Dieses umfassende Gesetzespaket zielt darauf ab, die überlangen Planungs- und Genehmigungsverfahren, die bislang eine zügige Umsetzung von Wohnungsbauprojekten in Berlin erschwert haben, signifikant zu beschleunigen und damit den dringend benötigten Wohnraum in der wachsenden Hauptstadt schneller zu schaffen.

Dass der Bedarf für ein ambitioniertes Handeln der Politik zur Linderung der Wohnungsnot groß ist, zeigt auch eine aktuelle Studie, die im Auftrag des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg die Bearbeitungszeiten von Bebauungsplan-Verfahren in Berlin untersucht hat. Danach wiesen die im Jahr 2023 fertiggestellten Bebauungspläne im Schnitt eine Bearbeitungsdauer von 109 Monaten auf. Allein der Planungsprozess dauert somit durchschnittlich mehr als neun Jahre. Auch die anschließenden Genehmigungsverfahren vor den Berliner Baubehörden verlaufen oft schleppend. Bevor es überhaupt zum ersten Spatenstich kommt vergeht viel zu viel Zeit. Um gleichzeitig dem wachsenden Bedarf an Wohnraum in der Stadt gerecht zu werden, braucht es hier veränderte Regeln, ansonsten ist eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren nicht absehbar.

Die schwarz-rote Koalition hat diese Problematik nicht nur erkannt, sondern nimmt sich ihrer nun auch an und stellt den Referentenentwurf für ein „Schneller-Bauen-Gesetz“ vor. Dieses umfasst wichtige Maßnahmen wie die Neuregelung von Zuständigkeiten und die Einführung von mehr Befugnissen für die Hauptverwaltung, um Vorhaben, die im gesamtstädtischen Interesse liegen, zu beschleunigen. Insbesondere wird dabei ein Fokus auf Wohnungsbauvorhaben gelegt, um die wachsenden Anforderungen der Stadt zu befriedigen. Darüber hinaus soll durch die Installation von verwaltungsinternen Projektlotsen und die Durchführung von Bauantragskonferenzen bei größeren Bauvorhaben eine strukturiertere und effizientere Bearbeitung der Genehmigungsverfahren ermöglicht werden. Fristen für die Beteiligung verschiedener Fachämter und klare Vorgaben zur Behandlung von Bauanträgen sollen für weitere Beschleunigung sorgen.

„Das Schneller-Bauen-Gesetz und das zugehörige Maßnahmenpaket haben das Potenzial, durch die Vereinheitlichung, Straffung und Entschlackung von Verfahrensschritten sowie der überfälligen Digitalisierung der Prozesse nicht nur den notwendigen Wohnungsbau zu beschleunigen, sondern gleichzeitig die begrenzten personellen und materiellen Ressourcen des Landes Berlin zu schonen. In Zeiten des Fachkräftemangels und knapper Haushaltsmittel stellt sich Berlin mit diesem Gesetz zukunftsfähig auf“, erklärt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg.

Die Umsetzung und der Erfolg des Gesetzes hängen allerdings maßgeblich von der Bereitschaft und dem Engagement der Berliner Verwaltung ab, die neuen Prozesse zu unterstützen. Susanne Klabe betont: „Das ‚Schneller-Bauen-Gesetz‘ steht und fällt mit der Bereitschaft derjenigen, die es umsetzen sollen. Es verkörpert ein neues, proaktives Mindset, das eine Vorreiterrolle in der modernen Stadtentwicklung einnehmen könnte und unser Verständnis von schneller und effizienter Bauplanung und -genehmigung maßgeblich verändern wird. Und für den politischen Prozess bis hin zur Verbaschiedung des Gesetzes gilt: Wer in dieser Stadt wirklich etwas hin zum Positiven verändern will, der will das Schneller-Bauen-Gesetz.“

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