Der BFW begrüßt die geplante Anhebung der Abschreibung für Abnutzung (AfA) für neue Wohngebäude. Das Bundesfinanzministerium sieht in einem Gesetzentwurf die Anhebung der linearen Gebäude-AfA von 2 auf 3 Prozent vor. Der BFW hat eine Stellungnahme dazu abgegeben.
Die Anhebung der linearen Gebäude-AfA hatte der BFW seit Jahren gefordert. Da der Anteil der Technik an Gebäuden deutlich gestiegen ist, hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer verkürzt. Die Anhebung des Abschreibungssatzes ist daher ein richtiger und überfälliger Schritt.
Dieser sollte jedoch für alle Gebäude vollzogen werden, also auch für Gewerbeimmobilien. Bei ihnen hat sich die durchschnittliche Nutzungsdauer ebenfalls gesenkt. Der neue Abschreibungssatz gilt für Wohnungsneubauten ab dem 1. Januar 2024.
Der BFW begrüßt die neue Regelung sehr, fordert jedoch, diese auch für Nicht-Wohngebäude sowie für den Bestand von Wohnungen und Gewerbe anzuwenden. Auch sollte es keine lange Übergangsfrist geben, sondern die neue Regelung sollte idealerweise rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten.
Die vollständige Stellungnahme des BFW finden Sie in der unten stehenden PDF.
- Lukas Behrendt, Politischer Referent
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- 2022-08-10_Stellungnahme_Jahressteuergesetz_BFW