Neues Förderangebot für Ende August 2024 geplant.
Anträge für die ergänzende Finanzierung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden gemäß der Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) können nach aktueller Planung ab Ende August 2024 bei der KfW gestellt werden. Analog zum Ergänzungskredit für Wohngebäude kann der Kredit nur zusätzlich zu einer nach dieser Richtlinie bereits durch die KfW und / oder das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) erteilten Zuschussförderung beantragt werden. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss für das geplante Vorhaben bereits eine zugesagte beziehungsweise bewilligte aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung auf den Namen der Kreditantragstellenden vorliegen. Es gelten nur Zusagen der KfW und Zuwendungsbescheide des BAFA, die nach den ab 01.01.2024 geltenden neuen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) erteilt wurden. Eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) und gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD) ist für den Ergänzungskredit nicht erforderlich. Der maximale Förderhöchstbetrag dieses Kredits bemisst sich anhand der förderfähigen Kosten gemäß Zuschusszusage der KfW und / oder den förderfähigen Ausgaben gemäß Bewilligungsbescheid des BAFA und beträgt maximal 500 Euro pro Quadratmeter geförderter Nettogrundfläche sowie max. 5 Mio. Euro pro Vorhaben.