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BEG aktuell: Neustart der Förderung für Sanierung

Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. Nach Informationen der KfW können ab dem 22.02.2022 wieder neue Anträge für die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden sowie für die Sanierung mit Einzelmaßnahmen gestellt werden. Für die Erteilung von Finanzierungszusagen zu solchen Anträgen sind jetzt weitere Haushaltsmittel verfügbar.

Finanzierungszusagen auf diese neuen Anträge können erteilt werden, soweit und solange dieser zusätzliche Haushaltsmittelansatz nicht ausgeschöpft ist. Die Förderbedingungen für die Sanierungsvorhaben bleiben unverändert.

Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie für Einzelmaßnahmen war und ist unverändert möglich. Die Erstellung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie für Einzelmaßnahmen für Nicht-wohngebäude ist ab dem 22.02.2022 auch wieder möglich.

Wenn bereits eine BzA/gBzA vorliegt, kann diese für eine Antragstellung genutzt werden, sofern das Gültigkeitsdatum der BzA/gBzA noch nicht überschritten ist.

Mit dem Neustart der Förderung für Sanierungsvorhaben gibt es auch neue Merkblätter/Richtlinien. Diese werden ebenfalls am 22.02.2022 im KfW-Partnerportal und auch auf den Produktseiten veröffentlicht.

Es ist nicht klar, wie lange die Haushaltsmittel reichen. Für geplante Projekte sollten daher so schnell wie möglich Förderanträge gestellt werden.

Auf der Basis der mit KfW-Information für Banken Nr. 34/2021 vom 22.12.2021 avisierten und Ende Dezember 2021 im Partnerportal zur Verfügung gestellten Merkblätter sind keine Anträge möglich. Diese Fassungen, bei denen im Fußtext ebenfalls „Stand 02/2022″ ausgewiesen ist, sind überholt und ungültig.

Die Programmbestimmungen für die Förderung von energieeffizienten Neubauten (WG und NWG) werden derzeit überarbeitet. Über die Einzelheiten zur künftigen Neubauförderung halten wir Sie auf dem Laufenden.

Abarbeitung vorliegender Anträge

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen haben sich darauf verständigt, dass alle Anträge, die bis einschließlich 23.01.2022 bei der KfW eingegangen und noch nicht abschließend bearbeitet sind, geprüft und bei Förderfähigkeit zugesagt werden sollen. Die KfW hat die Bearbeitung dieser Anträge bereits wieder aufgenommen.

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