Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Gaslieferungen

Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (BGBl 2022 I S. 1743) wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert.

Die Umsatzsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von den Unternehmen grundsätzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Dies muss auch für den umgekehrten Fall gelten. Die Bundesregierung erwartet von den Unternehmen, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie dem Anwendungserlass des BMF vom 25. Oktober 2022, der unten heruntergeladen werden kann.

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