Justiziar/Leiter Recht
Die 148. Sonder-Bauministerkonferenz (BMK) vom 11. Juni 2026 in Berlin enthält in zentralen Punkten klare ordnungspolitische Aussagen.
Die Beschlüsse betreffen insbesondere die Kompetenzabgrenzung zur Europäischen Union, die Investitionsbedingungen auf dem Wohnungsmarkt sowie den Umgang mit gebäudebezogenen Daten. Für die mittelständische Immobilienwirtschaft ergibt sich ein gemischtes Bild: Wichtige Weichenstellungen bei Subsidiarität und Investitionsschutz stehen einem ausbaufähigen und im Ergebnis kritisch zu sehenden Ansatz beim Gebäuderegister gegenüber.
Subsidiaritätsprinzip und Kompetenzklarheit im Wohnungswesen
Unter TOP 8 („Bezahlbares Wohnen durch kompatible europäische, nationale und regionale Strategien gewährleisten“, S. 9–12) stellt die Bauministerkonferenz die Zuständigkeitsordnung deutlich heraus. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Wahrung des Subsidiaritätsprinzips einzusetzen, insbesondere im nationalen Baurecht und im Wohnungswesen, das in der Zuständigkeit der Länder liegt.
Die BMK sieht im europäischen Wohnungsbauplan Hinweise auf mögliche Eingriffe in nationale Kompetenzen, etwa durch zusätzliche Vorgaben oder Steuerungsmechanismen bei europäischen Finanzierungen, und warnt vor daraus resultierendem Mehraufwand und Verzögerungen. Zusätzliche europäische Rahmensetzungen im Wohnungswesen bergen die Gefahr von Doppelstrukturen und erschweren etablierte Förder- und Genehmigungspraxis.
Klar abgelehnt wird ein europäischer Rechtsakt zur einheitlichen Regulierung von Kurzzeitvermietungen. Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass dies nicht in die Zuständigkeit der EU fällt und entsprechende Regelungen auf nationaler Ebene zu treffen sind.
Zugleich fordert die BMK den Abbau europäischer Regelungsdichte und spricht sich für eine Überprüfung bestehender Vorgaben im Hinblick auf Baukosten und Genehmigungsdauern aus. Insbesondere wird ein „europäischer Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung“ angeregt. Der Ansatz, bestehende Hemmnisse abzubauen statt neue zu schaffen, entspricht den praktischen Anforderungen an eine Belebung des Wohnungsbaus.
Investitionssicherheit als zentrale Voraussetzung für Wohnungsbau
Der Beschluss zu TOP 15 („Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen Grenzen setzen“, S. 21) setzt einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung der Investitionsbedingungen.
Die Bauministerkonferenz stellt fest, dass steigende Baukosten und hohe Standards zu einer weiteren Verknappung bezahlbaren Wohnraums führen können. Als zentrales Gegenmittel wird die Ausweitung der Bauaktivität benannt. Gleichzeitig wird hervorgehoben, dass Rahmenbedingungen so zu gestalten sind, dass zusätzliche Akteure gewonnen und Rückzüge privater Vermieter vermieden werden.
Besonders deutlich ist die Bewertung der Vergesellschaftungsdebatte: Die BMK erwartet, dass entsprechende Vorhaben, insbesondere mit Blick auf Berlin, die Investitionsbereitschaft bundesweit beeinträchtigen würden. Darüber hinaus werden negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort, den Finanzmarkt und die öffentliche Finanzwirtschaft gesehen.
Die Bauministerkonferenz sieht in einer Steigerung der Bauaktivität das geeignete Mittel zur Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum. Sie hält es für erforderlich, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass zusätzliche Akteure für den Mietwohnungsbau gewonnen und ein Rückzug privater Vermieter verhindert wird. Zugleich wird erwartet, dass eine Konkretisierung von Vergesellschaftungsplänen sich nachteilig auf Investitionen auswirken würde. Befürchtet werden negative Effekte für Wirtschaftsstandort, Finanzmarkt und öffentliche Finanzwirtschaft.
Ergänzend bittet die BMK die Bundesregierung, Maßnahmen zum Schutz von Investitionen zu prüfen und den Wohnungsbau durch bessere steuerliche Rahmenbedingungen zu fördern.
Diese Positionierung ist konsequent. Wohnungsbau setzt verlässliche Rahmenbedingungen voraus. Eingriffe in Eigentumspositionen oder entsprechende politische Unsicherheiten wirken investitionshemmend und stehen dem Ziel zusätzlicher Bautätigkeit entgegen.
Gebäuderegister: Erweiterter Vollzugsansatz mit offenen Fragen
Kritisch zu bewerten ist der Beschluss unter TOP 11 („Vermeidung von Doppelstrukturen bei der Umsetzung von EED- und EPBD-Datenbanken“, S. 15–16). Die Bauministerkonferenz befürwortet die Schaffung eines einheitlichen Gebäuderegisters, in dem verschiedene Datenbestände zusammengeführt werden sollen.
Über die Vermeidung von Doppelstrukturen hinaus soll das Register auch für Vollzugszwecke nutzbar gemacht werden. Hierzu fordert die BMK ausdrücklich, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um Daten privater Gebäudeeigentümer zu erheben, zu verarbeiten und den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen.
Damit geht der Ansatz deutlich über ein rein statistisches Instrument hinaus. Es stellen sich insbesondere drei Punkte:
- Verhältnismäßigkeit: Ein zentrales Register mit Vollzugsfunktion greift erheblich in bestehende Strukturen ein und bedarf einer klaren Begrenzung auf tatsächlich erforderliche Zwecke.
- Datenschutz- und eigentumsrechtliche Aspekte: Die Erhebung und Zusammenführung gebäudebezogener Daten privater Eigentümer erfordert eine tragfähige Rechtsgrundlage und eine strikte Zweckbindung.
- Praktischen Auswirkungen: Aufbau und Betrieb eines solchen Registers sind mit erheblichem Aufwand verbunden und können zusätzliche Belastungen für Eigentümer und Verwaltung nach sich ziehen.
Aus Sicht der mittelständischen Immobilienwirtschaft ist daher Zurückhaltung geboten. Effizienzgewinne durch bessere Datenverknüpfung sind anzuerkennen. Ein umfassendes, vollzugsorientiertes Register geht jedoch über das erforderliche Maß deutlich hinaus.
Fazit
Die Sonder-Bauministerkonferenz sendet klare investitionsfreundliche Signale. Die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips und die Betonung investitionsfreundlicher Rahmenbedingungen sind sachgerecht und im Interesse eines funktionsfähigen Wohnungsmarktes. Die Debatte zur Vergesellschaftung ist auch aus Sicht der BMK investitions- und wirtschaftsfeindlich und wird daher auch durch die Bauminister mehrheitlich abgelehnt.
Für die Praxis bleibt maßgeblich, dass Regulierung begrenzt, Verfahren vereinfacht und Investitionsanreize gestärkt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen kann die notwendige Ausweitung des Wohnungsangebots erreicht werden.
- Franco Höfling
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- Beschlussprotokoll 148. Sonder-BMK (002)