Die Bundesregierung will das Baukindergeld offenbar nicht über den 31. März 2021 hinaus verlängern oder entfristen. Das berichtet die Immobilien Zeitung und beruft sich auf die Antwort auf eine Anfrage an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Die Bundesregierung hatte das Baukindergeld im September 2018 eingeführt. Seitdem erteilte die staatliche Förderbank KfW laut Angaben aus dem Januar insgesamt 309.948 Zusagen für den staatlichen Zuschuss zum Eigenheim. Gut 6,5 Milliarden Euro Fördergelder für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie wurden demnach ausgeschüttet. Der staatliche Zuschuss für Familien beläuft sich auf 12.000 Euro pro Kind, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu jeweils 1.200 Euro.
Der Zuschuss konnte rückwirkend von Eltern oder Alleinerziehenden beantragt werden, die seit dem 1. Januar 2018 eine Baugenehmigung erteilt bekommen oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Anträge können den Angaben zufolge noch bis Ende 2023 eingereicht werden, da der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung maßgeblich ist. Es kommt also darauf an, dass der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung bis zum Stichtag 31. März 2021 unterschrieben wurde.
Nach Ansicht des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zeigt die hohe Nachfrage nach dem Baukindergeld, dass die Eigentumsförderung ein wichtiges Thema ist, mit dem sich die Bundesregierung auch in Zukunft beschäftigen muss. Wichtig ist aber, bei der Entlastung schon ab dem Zeitpunkt des Erwerbs einer Immobilie anzusetzen und nicht erst nachgelagert und auf viele Jahre gestaffelt. Wir fordern deshalb, die Erwerbsnebenkosten zu senken, insbesondere die Grunderwerbssteuer. Der Steuerwettlauf der Länder muss aufhören.
- Thomas Wedel
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