In Deutschland haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren mehr als 330.000 Familien das Baukindergeld beantragt. Seit dem 1. April 2021 können nur noch Anträge gestellt werden, wenn bereits im März der Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erteilt wurde. Wie die Deutsche Presse-Agentur unter Berufung auf Zahlen der staatlichen Förderbank KfW berichtet, wurden für das Baukindergeld bundesweit rund sieben Milliarden Euro ausgezahlt. Eine weitere Verlängerung ist nach Angaben des Innenministeriums nicht geplant.
Die Finanzierungsspritze zahlt gestaffelt über zehn Jahre einen Gesamtzuschuss von 12.000 Euro pro Kind, das zum Zeitpunkt des Antrags unter 18 Jahre alt und Teil des Haushalts sein muss. Bei Beantragung ist zu beachten, dass das Haushaltsjahreseinkommen einer Familie mit einem Kind nicht über 90.000 Euro liegen darf. Für jedes weitere Kind im Haushalt kann das Haushaltseinkommen um 15.000 Euro steigen. Für die Errechnung werden die Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres herangezogen. Mit dem Baukindergeld wollte die Bundesregierung den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum fördern.
Grunderwerbssteuer: BFW schlägt Abschaffung bei Ersterwerb vor
Nach Ansicht des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kommt es nun nach Auslaufen des Baukindergeldes darauf an, die Eigentumsförderung in Zukunft breiter aufzustellen. Sie sollte bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs einer Immobilie ansetzen und nicht erst nachgelagert und auf viele Jahre gestaffelt. Der BFW regt deshalb an, die Grunderwerbssteuer für den Ersterwerb einer eigenen selbstgenutzten Immobilie abzuschaffen, so wie es bereits im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vereinbart ist. Eine solche Regelung ist klar und mit wenig bürokratischem Aufwand umsetzbar. Gleichzeitig würde die Wohneigentumsbildung damit besonders effektiv vom Staat gefördert.
- Thomas Wedel
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