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Bau-Etat sinkt auf 7,51 Milliarden Euro

Der Haushalt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll nach dem Etatentwurf der Bundesregierung für das kommende Jahr (21/7300, Einzelplan 25) ein Ausgabenvolumen von 7,51 Milliarden Euro aufweisen.

Im Jahr 2026 sind noch Ausgaben in Höhe von 7,75 Milliarden Euro vorgesehen. Die Gesamteinnahmen sollen von 183,2 auf 142,9 Millionen Euro sinken. Für Investitionen sind rund 5,17 Milliarden Euro vorgesehen, rund 374,4 Millionen Euro mehr als 2026. Die Verpflichtungsermächtigungen – also Ausgaben, die erst in künftigen Haushaltsjahren wirksam werden – belaufen sich auf rund 6,77 Milliarden Euro.

Im Einzelplan sind außerdem pauschale Einsparvorgaben – sogenannte globale Minderausgaben, die nicht vorab einzelnen Haushaltstiteln zugeordnet sind – von insgesamt rund 61,7 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen 48 Millionen Euro auf eine neue globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen. Die weitere globale Minderausgabe steigt von rund zwölf Millionen Euro auf rund 13,7 Millionen Euro.

Erhöht werden sollen die Mittel für den sozialen Wohnungsbau – und zwar von 2,65 auf 3,28 Milliarden Euro. Mit den Mitteln solle die Wohnraumversorgung der Haushalte unterstützt werden, die sich am Markt nicht angemessen versorgen könnten und auf Unterstützung angewiesen seien, heißt es im Etatentwurf. Für das Förderprogramm 2027 sind Programmmittel in Höhe von fünf Milliarden Euro als Verpflichtungsrahmen eingeplant. Dagegen sollen die Zahlungen für das Wohngeld von 2,43 Milliarden auf 1,81 Milliarden Euro reduziert werden. Dazu heißt es, Wohngeld werde geleistet, damit einkommensschwächere Haushalte oberhalb der Grundsicherung die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen könnten. Als Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts werde eine Neustrukturierung des Wohngeldes im Jahr 2027 zu einer Reduzierung der Ausgaben und des Empfängerkreises auf ungefähr eine Million Haushalte führen.

Hohe Ausgaben erfolgen auch für das seit September 2018 gewährte Baukindergeld, für das 730 Millionen Euro (Vorjahr: rund 808 Millionen Euro) vorgesehen sind. Das Baukindergeld setze einen schnell wirksamen Impuls für die Wohneigentumsbildung von Familien mit Kindern, heißt es in den Erläuterungen. Das Programm ist allerdings beendet worden; die Ausgaben dienen der Ausfinanzierung. Für die vom Bund zu zahlende Wohnungsbauprämie sind 210 Millionen Euro (Vorjahr: 220 Millionen) vorgesehen.

Die Zuweisungen des Bundes an die Länder zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen sollen von 504 auf 476 Millionen Euro sinken. Für die Städtebauförderung sind zudem Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,14 Milliarden Euro vorgesehen. Die Förderung von Modellprojekten „Smart Cities“ soll rund 88 Millionen Euro betragen (Vorjahr: 98 Millionen). Mit der Städtebauförderung sollen Städte und Gemeinden bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt werden. Städtebauliche Missstände sollen beseitigt beziehungsweise verhindert werden. Aufgrund der hohen Anstoßwirkung der von Ländern und Kommunen kofinanzierten Förderungen würden damit „deutliche städtebauliche Investitionsimpulse“ gesetzt, heißt es in den Erläuterungen. Für Baumaßnahmen für das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in Halle (Saale) stehen 10,4 Millionen Euro im Etatentwurf.

Im Kapitel Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn mit einem Gesamtvolumen von rund 337 Millionen Euro sind im Wesentlichen Ausgaben für Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages sowie des Bundespräsidialamtes in Berlin veranschlagt. Für Neubaumaßnahmen des Deutschen Bundestages in Berlin sind insgesamt rund 192,5 Millionen Euro neu veranschlagt. Darüber hinaus sind für die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin rund 33,7 Millionen Euro vorgesehen. Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in Berlin sind mit rund 110,8 Millionen Euro veranschlagt. „Mit den Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages sowie des Bundespräsidialamtes wird insgesamt das wesentliche Ziel verfolgt, eine bedarfsgerechte Unterbringung für den jeweiligen Nutzer in einem bis 2045 klimaneutral betriebenen Gebäudebestand zu erreichen“, heißt es in den Erläuterungen. Außerdem trage die Erneuerung baulicher und gebäudetechnischer Anlagen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin in baulicher Hinsicht zu einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Deutschen Bundestages bei. Die Baumaßnahmen des Bundespräsidialamtes in Berlin dienten der grundlegenden Sanierung der Liegenschaft am Spreeweg in Berlin.

Weitere vom Bauministerium bewirtschaftete Mittel finden sich im Klima- und Transformationsfonds. Dort sind 2027 in drei Titeln zusammen rund 447,3 Millionen Euro vorgesehen. Davon entfallen rund 24,3 Millionen Euro auf die energetische Stadtsanierung, rund 207,9 Millionen Euro auf die Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel sowie rund 215,1 Millionen Euro auf die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur.

Auch im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind umfangreiche Mittel für Aufgaben des Bauministeriums eingeplant. In der vom Ministerium bewirtschafteten Titelgruppe „Investitionen in den Wohnungsbau“ steigen die Ausgaben von rund 531,8 Millionen Euro auf rund 636,7 Millionen Euro. Die bisherigen Förderprogramme unter anderem für klimafreundlichen Neubau, die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum und die Wohneigentumsförderung für Familien sollen 2027 schrittweise in dem neuen Titel „Förderung des Neu- und Umbaus von Gebäuden“ zusammengeführt werden. Zusammen mit den Übergangstiteln werden laut Wirtschaftsplan zwei Milliarden Euro an neuen Programmmitteln für 2027 ausgebracht. In den 636,7 Millionen Euro sind unter anderem 32,5 Millionen Euro für barrierefreies und altersgerechtes Umbauen sowie 12,8 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern enthalten.

Weitere 50 Millionen Euro bewirtschaftet das Bauministerium aus dem Sondervermögen für die Sanierung kommunaler Sportstätten. Der deutlich höhere Ansatz von 833 Millionen Euro im Jahr 2026 diente der Bereitstellung von Programmmitteln; 2027 geht es laut Wirtschaftsplan um die Ausfinanzierung bereits eingegangener Verpflichtungen (Quelle hib 24.08.2026)

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