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Arbeitsrecht aktuell: Neuer Manteltarifvertrag für die Immobilienwirtschaft

Nach über 25 Jahren gibt es einen neuen Manteltarifvertrag für die Immobilienwirtschaft.

Im Manteltarifvertrag werden viele grundsätzliche Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit und Urlaub geregelt. Die Neufassung beinhaltet auch neue Regelungen zum Urlaubsgeld, die jedoch bereits 2024 wirksam sind. Im Übrigen tritt der neue Manteltarifvertrag zum 01.Januar 2025 in Kraft.

Auf Anforderung übersenden wir BFW-Mitgliedern den neuen Manteltarifvertrag als Gesamtdokument.  

Weitere Informationen:

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