Arbeitskosten im Jahr 2024 in Hamburg am höchsten, in Mecklenburg-Vorpommern am niedrigsten

Nach wie vor starke regionale Unterschiede bei Arbeitskosten

Niedrigste Arbeitskosten in den Branchen Gastronomie und Beherbergung

Struktur der Arbeitskosten seit 2008 insgesamt nahezu unverändert, Anteil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall jedoch gestiegen

Nach wie vor bestehen in Deutschland starke regionale Unterschiede bei den Kosten, die Arbeitgeber für eine geleistete Arbeitsstunde zahlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im Bundesländervergleich nach den jüngsten verfügbaren Vergleichszahlen für das Jahr 2024 die Arbeitskosten in Hamburg mit 49,41 Euro je geleisteter Stunde am höchsten, gefolgt von Hessen mit 47,83 Euro. Am niedrigsten waren die Arbeitskosten mit 36,40 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 36,53 Euro in Sachsen-Anhalt. Im Bundesdurchschnitt betrugen die Arbeitskosten je Stunde 44,32 Euro. Insgesamt lassen sich in der regionalen Betrachtung drei Ländergruppen mit jeweils ähnlich hohen Arbeitskosten ausmachen.

Arbeitskosten in östlichen Flächenländern und Schleswig-Holstein unter 40 Euro je Stunde

Am niedrigsten waren die Arbeitskosten im Jahr 2024 noch immer in den ostdeutschen Flächenländern sowie Schleswig-Holstein. Hier zahlten Arbeitgeber je geleistete Arbeitsstunde zwischen 36,40 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 39,95 Euro in Schleswig-Holstein. Eine mittlere Gruppe bildeten die Länder Saarland, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz. Hier reichte die Spanne von 42,53 Euro im Saarland bis 44,15 Euro in Rheinland-Pfalz. Die Länder mit den höchsten Arbeitskosten waren Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und die Stadtstaaten, wo die Kosten je Stunde zwischen 45,03 Euro in Bremen und 49,41 Euro in Hamburg lagen.

Vier Branchen mit Arbeitskosten von deutlich über 70 Euro je Stunde

Neben den regionalen Unterschieden zeigen sich auch deutliche Unterschiede bei den Arbeitskosten nach Wirtschaftszweigen. Die geringsten Arbeitskosten je geleistete Stunde wiesen die Gastronomie (25,73 Euro), die Beherbergung (26,68 Euro) sowie der Bereich „Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau“ (27,34 Euro) auf.

Deutlich über 70 Euro kostete hingegen die geleistete Stunde im Durchschnitt in den Wirtschaftszweigen am oberen Ende der Verteilung: Die höchsten Arbeitskosten fielen demnach in der Personenbeförderung in der Luftfahrt (83,78 Euro) an, gefolgt von der Tabakverarbeitung (75,82 Euro), der Kokerei und Mineralölverarbeitung (74,40 Euro) sowie dem Kohlebergbau (73,75 Euro).

Gut drei Viertel der Arbeitskosten für Bruttoverdienste

Die Struktur der Arbeitskosten in der Gesamtwirtschaft blieb im längerfristigen Vergleich seit 2008 nahezu unverändert. Gut drei Viertel (75,9 %) der Arbeitskosten wurden 2024 für die Bruttoverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgewendet, die Sozialbeiträge der Arbeitgeber machten 22,6 % aus. Auch die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungen (0,4 %) blieben über die Jahre konstant.

In der tieferen Gliederung sind im Unterschied zu früheren Erhebungen im Jahr 2024 allerdings die Aufwendungen der Arbeitgeber für Sonderzahlungen und Vergütungen für nicht gearbeitete Tage (unter anderem Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage) als Teil der Bruttoverdienste anteilig leicht auf 10,9 % der gesamten Arbeitskosten gestiegen, während der Anteil der Entgelte für geleistete Arbeitszeit leicht auf 56,7 % sank. Die erhöhten Aufwände für Sonderzahlungen können dabei mit den bis Ende des Jahres 2024 auszahlbaren Inflationsausgleichsprämien stehen.

Anteil der Entgeltfortzahlung bei Krankheit seit 2008 um 0,9 Prozentpunkte gestiegen

Die Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall als Teil der Sozialbeiträge machen zwar nur einen kleinen Teil der Arbeitskosten aus, ihr Anteil ist aber von 2008 bis 2024 von 2,7 % auf 3,6 % angewachsen. Betrachtet man die Absolutbeträge, so haben sich die Aufwendungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt: Im Jahr 2008 wendeten Arbeitgeber noch durchschnittlich 1 262 Euro je Vollzeitarbeitnehmerin und -arbeitnehmer für die Entgeltfortzahlung auf, im Jahr 2024 waren es 2 677 Euro.

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