Fakten
Franco Höfling
Justiziar/Leiter Recht
Die neuen Regelungen wurden nun in das Gesamtdokument des Vergütungstarifvertrages eingearbeitet. Auf Wunsch übersenden wir BFW-Mitgliedern die konsolidierte Fassung.
Vereinbart wurden folgende Tariferhöhungen:
- Für die sechs Monate Januar bis Juni 2024 erhalten die Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie (IAP) von jeweils 300 Euro pro Monat, insgesamt 1800 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die IAP anteilig im Verhältnis zur Vollzeit
- Ab dem 1. Juli 2024 erfolgt eine Erhöhung um 5 Prozent für alle Vergütungs- und Lohngruppen, jeweils gerundet auf volle 5 Euro.
- Ab dem 1. Februar 2025 gibt es eine Erhöhung um weitere 2,6 Prozent für alle Vergütungs- und Lohngruppen, ebenfalls gerundet auf volle 5 Euro.
- Auszubildende erhalten in allen Ausbildungsjahrgängen für die sechs Monate Januar bis Juni 2024 eine Inflationsausgleichprämie von jeweils 150 Euro pro Monat, insgesamt 900 Euro.
- Ab dem 1. Juli 2024 steigen die Ausbildungsvergütungen für alle Jahrgänge um 70 Euro.
- Ab dem 1. Februar 2025 steigen die Ausbildungsvergütungen für alle Jahrgänge um weitere 30 Euro.
- Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 22 Monate bis zum 31. Oktober 2025.
- Darüber hinaus wurde vereinbart, Gespräche zur Strukturreform des Vergütungstarifvertrages (insbesondere zur Zusammenführung der Lohn- und Gehaltsgruppen) aufzunehmen (Quelle verdi).
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