Markt Bautätigkeit Bauarbeiter Dämmung Dachstuhl (Copyright: istock.com/artursfoto)

Aktueller Stand KfW-Gebäudeförderung

Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und der Finanzen haben sich gestern auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt.

Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24. Januar 2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Das Antragportal wurde in der Nacht vom 23. auf den 24. Januar geschlossen.

Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.

Für die Zukunft soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Hierbei geht es darum, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, aufzusetzen.

Die KfW gibt dazu folgende Hinweise:

  • Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag bis einschließlich 23.01.2022 bei der KfW gestellt? Dann nehmen wir die Bearbeitung dieses Antrages in Kürze wieder auf. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie um Geduld.
  • Haben Sie bzw. bei Förderkrediten Ihre Bank einen Antrag gestellt und bereits eine Zusage erhalten? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
  • Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihre Bank den Kredit bei uns abruft.
  • Ihren Investitionszuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
  • Ihren Tilgungszuschuss (bei Förderkrediten) verrechnen wir mit der Darlehensschuld, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
  • Über einen Neustart der BEG sind wir in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
  • Sie können keine Anträge mehr zur Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55/Effizienzgebäude Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) im Neubau stellen.
  • Hier erfahren Sie, ab wann wir die gestellten Anträge in BEG wieder bearbeiten. Auch der Zeitpunkt, zu dem Sie neue Anträge stellen können, wird von uns hier veröffentlicht. Dazu sind wir derzeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Abstimmung.

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