Im Förderprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss erfolgen zum 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis.
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierte Förderung erfolgt durch einen direkten Investitionszuschuss des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einen Tilgungszuschuss in Zusammenhang mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW.
Angesichts der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden zum 1. Oktober 2022 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis wirksam.
Nicht mehr gefördert wird zukünftig der Erwerb von Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden. Ausnahmen hiervon sind im Merkblatt zum Förderprogramm (Glossarabschnitt) zum Thema „Anlagen, die mit Gas betrieben werden“ geregelt.
Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung ist nunmehr auch dann förderschädlich, wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht und/oder eine auflösende Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch das BAFA vereinbaren. Planungsleistungen dürfen weiterhin bereits vor Antragstellung erbracht werden.
Weitergehende Informationen sind dem Merkblatt zum Förderprogramm zu entnehmen.
Alle Änderungen in der Verwaltungspraxis und die geänderten Merkblätter hier.