Justiziar/Leiter Recht
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung der sogenannten erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer hat in den zuständigen Bundestagsausschüssen keine Mehrheit gefunden.
Sowohl der federführende Finanzausschuss als auch die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt, Wirtschaft sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen empfehlen die Ablehnung des Vorhabens (BT‑Drs. 21/5199). Eine förmliche Bestätigung dieser Empfehlung im Plenum des Deutschen Bundestages steht noch aus und gilt parlamentarisch als Formsache.
Worum geht es?
Der Gesetzentwurf zielte darauf ab, Mieteinnahmen vermögensverwaltender Immobiliengesellschaften künftig der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Kern des Vorschlags war die ersatzlose Streichung der erweiterten Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG. Mit der Maßnahme sollten zusätzliche Einnahmen für die kommunalen Haushalte erzielt werden.
Was wurde diskutiert?
Die ablehnenden Fraktionen verwiesen in den Ausschussberatungen insbesondere auf systematische Bedenken. Die erweiterte Kürzung stelle sicher, dass Einkünfte aus der Verwaltung eigenen Grundbesitzes, die bereits steuerlich erfasst sind, nicht zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet werden. Eine Abschaffung würde dazu führen, dass dieselbe Einkunftsquelle mehrfach besteuert wird, ohne dass eine originär gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Kritisch bewertet wurden zudem die wirtschaftlichen Folgewirkungen des Gesetzentwurfs. Insbesondere Investitionen in Werks‑ und Betriebswohnungen sowie in langfristig orientierte Wohn‑ und Bestandsmodelle könnten durch eine zusätzliche Gewerbesteuerbelastung an Attraktivität verlieren. Diese Investitionen werden wohnungs‑ und arbeitsmarktpolitisch als erforderlich angesehen und würden durch die vorgeschlagene Regelung eher geschwächt.
Auch aus Sicht der SPD überzeugt der Gesetzentwurf nicht. Zwar wurde das Ziel einer stärkeren finanziellen Ausstattung der Kommunen geteilt, zugleich aber darauf hingewiesen, dass eine isolierte Änderung im Gewerbesteuerrecht ohne weitergehende steuerpolitische Gesamtschau Risiken für den Wohnungsbau und kommunale Wohnungsunternehmen berge. Vor diesem Hintergrund wurde auch von dieser Seite eine Ablehnung empfohlen.
Bewertung aus Sicht der mittelständischen Immobilienwirtschaft
Die Ausschussentscheidungen unterstreichen, dass die erweiterte Grundstückskürzung kein steuerliches Sonderprivileg, sondern Teil einer bewussten Systementscheidung ist. Ihre ersatzlose Streichung würde die steuerliche Belastung von Immobilienunternehmen erhöhen, Investitionen im Bestand erschweren und wohnungspolitisch erwünschte Modelle verteuern. Steuerpolitische Anpassungen im Immobilienbereich sollten daher systematisch, ausgewogen und investitionsverträglich erfolgen und nicht punktuell zulasten einer Branche, die einen zentralen Beitrag zur Wohnraumversorgung und zur Stabilität der Städte leistet.
- Franco Höfling
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