2021 sind laut Bundesregierung bereits rund vier Milliarden Euro an Bundesmitteln für die Förderung der Erschließung sowie für Beratungs- und Planungsleistungen für den Breitbandausbau gebunden. Aktuell seien rund 2.230 Breitbandausbauprojekte in der Förderung. Dies umfasse etwa 2,6 Millionen Anschlüsse für Haushalte, Unternehmen, Gewerbegebiete, Schulen und Krankenhäuser.
Rund 11.000 Schulen und mindestens 720 Gewerbegebiete profitierten vom geförderten Glasfaserausbau, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage weiter. Durch das Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau würden solche Regionen unterstützt, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau bedingt durch erhebliche Erschwernisse besonders unwirtschaftlich ist. Dies träfe insbesondere auf den ländlichen Raum zu.
Digitalpolitisches Ziel ist der flächendeckende Ausbau gigabitfähiger Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland bis 2025. Bereits heute steht ein solcher Anschluss für knapp 60 Prozent der Haushalte und Unternehmen zur Verfügung. Anschlüsse mit einer Leistungsfähigkeit von mindestens 50 Mbit/s im Download können bereits von 94,5 Prozent der Haushalte und Unternehmen genutzt werden. Ein Großteil der Bürger und Unternehmen profitiert somit bereits von erheblichen Fortschritten beim Breitbandausbau – gefördert und privat.
Um das Ziel des flächendeckenden Gigabit-Ausbaus sicherzustellen und die Förderung rasch deutlich auszuweiten, wurde die Förderung am 26. April 2021 auf sog. „graue Flecken“ erweitert. Darüber hinaus wird die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürger zukünftig über einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet gemäß den am 7. Mai 2021 verabschiedeten Vorgaben des Telekommunikationsgesetz abgesichert. Danach muss ein Internetzugang, der wesentliche Telekommunikationsdienste, u. a. Teleheimarbeit und Videostreaming, in angemessenen Umfang ermöglicht, zur Verfügung stehen.
Der Breitbandatlas des Bundes biete einen ersten Überblick über die noch vorhandenen „weißen und grauen Flecken“ in Deutschland, sei aber lediglich ein grober Indikator, der den privatwirtschaftlichen Ausbau nur eingeschränkt abbilde, schreibt die Regierung. Maßgeblich für eine Förderentscheidung sei die vorhandene und in den nächsten drei Jahren geplante privatwirtschaftliche Versorgung der einzelnen Anschlüsse, die im Markterkundungsverfahren nachgewiesen werden muss. Der Zeitrahmen der einzelnen Bauprojekte in den Regionen variiere und sei vom jeweiligen Einzelprojekt und vom Datum der Antragsstellung der Antragsberechtigten abhängig.