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28,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im April 2024

31,1 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023

12,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023

Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2024 um 28,5 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im März 2024 hatte sie um 12,3 % gegenüber März 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Über einen längeren Zeitraum betrachtet liegt die Zahl der Regelinsolvenzen zwischen Mai 2023 und April 2024 jedoch in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau des Zeitraums Mai 2019 bis April 2020. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.

Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 gegenüber Februar 2023 um fast ein Drittel gestiegen

Im Februar 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 785 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 31,1 % mehr als im Februar 2023 und 16,7 % mehr als im Februar 2020 (1 529 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsmonat im Zeitraum vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise.

Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 4,1 Milliarden Euro. Im Februar 2023 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro gelegen.

Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2024 in Deutschland insgesamt 5,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,0 Fällen. Danach folgten das Verarbeitende Gewerbe sowie das Baugewerbe mit jeweils 8,0 Fällen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,4 Fällen je 10 000 Unternehmen.

12,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2024 als im Vorjahresmonat

Im Februar 2024 gab es 5 795 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 12,3 % gegenüber Februar 2023.

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