KfW aktuell: Änderungen bei den Förderprogrammen

Seit dem 01.03.2024 gelten in den Förderprogrammen Wohneigentum für Familien (KfW 300) und Klimafreundlicher Neubau (KfW 297, 298, 299) wesentliche Änderungen.

WEF / 20-jährige Zinsbindung: Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ unterstützt Familien mit Kindern und geringem bis mittlerem Einkommen beim Neubau klima-freundlicher Wohngebäude. Die Zuwendungen erfolgen in Form von zins-vergünstigten Krediten. Zu diesem Zweck wurde die Förderung speziell für diese Familien ab dem 01.03.2024 um das Angebot einer 20-jährigen Zinsbindung erweitert. Familien erhalten hiermit langfristig Zinssicherheit. Dies trägt der angespannten Marktsituation Rechnung.

KFN und WEF / Änderung des Zeitpunktes für den zulässigen Vorhabenbeginn: Ab dem 01.03.2024 musste die Regelung zum Vorhabenbeginn in den Förderrichtlinien angepasst werden, weil der Deutsche Bundestag mit dem Haushaltsgesetz 2024 neue Vorgaben für die Bundeshaushaltsordnung beschlossen hat. Nach der Neuregelung dürfen Vorhaben grundsätzlich erst nach der Bewilligung der Förderung begonnen werden. In Ausnahmefällen können nach der Neuregelung Liefer- und Leistungsverträge auch bereits nach Antragstellung förderunschädlich geschlossen werden. Diese Ausnahmeregelung hat BMWSB zusammen mit BMF bei WEF und KFN vereinbart. Das heißt, Lieferungs- und Leistungsverträge bzw. Kaufverträge können nun frühestens abgeschlossen werden, wenn vorher ein Antrag bei der KfW eingegangen ist. Förderunschädlich können Lieferungs- und Leistungsverträge aber vor Antragstellung auf Förderung geschlossen werden, wenn der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der Förderbewilligung („aufschiebende Bedingung“ gemäß §158 Abs. 1 BGB) steht. Das hängt damit zusammen, dass der unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossene Vertrag erst mit der Bewilligung der Förderung wirksam wird. Er ist rechtlich gesehen damit nach Antragstellung geschlossen worden. Damit besteht die Möglichkeit, als Investor frühzeitig Kapazitäten, z.B. von Bauunternehmen, zu sichern.

Weitere Informationen in den Merkblättern auf der Website der KfW:

Merkblatt Wohneigentum für Familien

Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Merkblatt Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude

Weitere Informationen:

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