Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, soll nach dem Koalitionsvertrag eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen werden. Das Abweichen von anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar.
Nun geht es darum, den Koalitionsvertrag gesetzlich umzusetzen. Hierfür hat RA Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a.D. im Auftrag des BFW ein Gutachten mit Regelungs- und Verfahrensvorschlägen erarbeitet. Die Ergebnisse des Gutachtens stellt er Ihnen am 05.05.2025 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr im BFW Info Digital: Vorschläge für einfaches Bauen – Umsetzung des Koalitionsvertrages im Bauvertragsrecht vor.
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Das Gutachten zeigt auf, wie überhöhte baukostensteigernde Standards, die keiner möchte, einfach und rechtssicher vermieden werden können. Gerade die Initiativen der Bundesländer, wie der Regelstandard Schleswig-Holstein oder der Hamburg-Standard können so durch bundesgesetzliche Regelungen flankiert werden. Die rechtssichere Umsetzung wird gestärkt. Verträge mit Verbrauchern werden in den gesetzlichen Anwendungsbereich einbezogen.
- Franco Höfling
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