Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung, um die dauerhafte Nutzung von Wohnungen in Ferien- und Wochenendhausgebieten zu reduzieren.
Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (21/8762) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/8498) mit, die sich besorgt darüber gezeigt hatte, dass touristisch geprägte Gebiete schrittweise Wohngebietscharakter entwickeln und touristische Kapazitäten verloren gehen könnten. Die Bundesregierung entgegnete, die dauerhafte Nutzung von Ferienwohnungen zu Wohnzwecken sei vorrangig eine Frage des effektiven Vollzugs. Die Durchführung des Bauplanungsrechts und das Einschreiten gegen unzulässige Dauerwohnnutzungen obliege den Behörden der Länder. Fehlentwicklungen im Einzelfall sei durch bauaufsichtliches Handeln vor Ort zu begegnen.
Weiter teilt die Regierung mit, es sei nicht bekannt, dass in Erholungssondergebieten unzulässiges Dauerwohnen über Einzelfälle hinaus stattfinde. Duldungen könnten im Einzelfall beispielsweise aus Gründen der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Das geschehe etwa aus Rücksicht auf das hohe Lebensalter von Betroffenen.
- Franco Höfling
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