Pressesprecherin, PR/Kommunikation
„Es ist ein erster wichtiger Schritt, dass die Bundesregierung heute eine regelmäßige Anpassung des Wohngeld beschlossen und somit Menschen mit niedrigen Einkommen entlasten möchte. Und es ist gut, dass die Argumente der mittelständischen Immobilienwirtschaft für eine Dynamisierung Gehör gefunden haben. Denn nur so kann das Risiko verringert werden, dass Bedürftige ihren Wohngeld-Anspruch verlieren und in die Grundsicherung fallen“, sagte BFW-Präsident Andreas Ibel heute in Berlin.
Das Bundeskabinett hatte zuvor beschlossen, dass das Wohngeld ab dem 1. Januar 2022 alle zwei Jahre an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Zudem wird das Wohngeld ab dem 1. Januar 2020 erhöht. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen Zwei-Personen-Haushalt demnach von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen.
Energetische Sanierung darf Wohngeldempfänger nicht belasten
Dennoch sei Nachbesserung im parlamentarischen Verfahren nötig, so Ibel: „Wir brauchen zudem eine Klimakomponente, um Mietaufschläge aufgrund einer energetischen Sanierung abzufedern. Deshalb müssen Heiz- und Energiekosten bei der Berechnung des Wohngelds extra berechnet werden. Wenn die Bundesregierung ihr Klimaschutzziele bis 2030 erreichen will, müssen in den kommenden Jahren tausende Häuser saniert und Heizungen modernisiert werden. Daher sollten auch die Heizkosten- und Energiekostenkomponenten dynamisch geregelt sein. Dias darf nicht auf dem Rücken der Wohngeldempfänger ausgetragen werden!“